Grundlagenschulungen auch noch kurz vor Ende der Amtszeit ...

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  • Liebe ForumsteilnehmerInnen,


    nach dem Urteil des BAG vom 7.5.2008 – 7 AZR 90/07 unterliegt es dem Beurteilungsspielraum des Betriebsrats, ob er die Vermittlung von Grundwissen für die Betriebsratsarbeit an ein erstmals gewähltes Betriebsratsmitglied für erforderlich hält.


    Dieser Beurteilungsspielraum gilt dann erst als überschritten, wenn für den Betriebsrat absehbar ist, dass das zu schulende Betriebsratsmitglied die Kenntnisse in der verbleibenden Zeit nicht mehr benötigen wird.


    Dies setzt aber eine sichere Einschätzung voraus.


    Kann der Betriebsrat aber den Umfang der Angelegenheiten nicht genau einschätzen, die voraussichtlich bis zum Ende der Amtszeit noch anfallen werden, so kann die Teilnahme auch noch vor Ende der Amtszeit als erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG gelten.


    Herzliche Grüße,
    Ihre Sybille Wasmund

  • Hallo Rothschild,
    ein Beispiel für die sichere Einschätzung, dass eine Schulung für ein bestimmtes Mitglied des Gremiums nicht erforderlich sein wird, wäre zum Beispiel, wenn der BR bei Beschlussfassung weiss, dass das betroffene Mitglied kurz nach der Schulung aus dem Betriebsrat und / oder aus dem Unternehmen ausscheidet. ;(
    Viele Grüße, Sybille Wasmund (Moderatorin)

  • Hallo Rothschild,
    ein Beispiel für die sichere Einschätzung, dass eine Schulung für ein bestimmtes Mitglied des Gremiums nicht erforderlich sein wird, wäre zum Beispiel, wenn der BR bei Beschlussfassung weiss, dass das betroffene Mitglied kurz nach der Schulung aus dem Betriebsrat und / oder aus dem Unternehmen ausscheidet. ;(
    Viele Grüße, Sybille Wasmund (Moderatorin)


    Hallo nochmal Sybille,
    in einem solchen Fall muss ich zugeben, dass ich es durchaus verstehen kann, dass der Beurteilungsspielraum als überschritten gilt, da die Inanspruchnahme der Schulung ja dann schon fast missbräuchlich zu nennen wäre (bzw. die Kostenübernahmebeantragung) Gerade in Fällen, in denen das BRM gänzlich aus dem Unternehmen ausscheidet, um zu einem anderen (=Konkurrenz)unternehmen zu wechseln...


    Gruß,
    R.Rothschild

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