Liebe Forumsteilnehmer,
bei den Koalitionsverhandlungen wird derzeit diskutiert, zukünftig die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen zu erleichtern.
Bei http://www.jurawelt.de las ich dazu folgenden Beitrag:
„Den Angaben zufolge hat sich eine Arbeitsgruppe der möglichen Koalitionäre darauf verständigt, dass künftig eine erneute befristete Anstellung beim gleichen Arbeitgeber nach neun Monaten zulässig sein soll. Weitere Details wurden nicht genannt.
Derzeit ist die "kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes" laut § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zu dieser Höchstdauer ist allerdings eine dreimalige Verlängerung des bereits abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrages zulässig."
Welche Auswirkungen hat diese Regelung auf die Betriebe und die Arbeitnehmer? Sind damit die Arbeitslosenzahlen nachhaltig zu senken?
Ich bin gespannt auf Ihre Meinung.
Herzliche Grüße,
Eure SybilleWasmund