Hallo
vorweg: wir sind ein Beratungsunternehmen mit mehreren Geschäftstellen (GSen) in Deutschland
2 GSen haben weniger als 5 MA
der BR-WV stösst auf folgendes Problem:
Es wurde von der Geschäftsführung (GF) diese 2 GSen mit einer dritten GS (Größer als 5 MA) zusammengefasst (organisatorisch jetzt Geschäftsbereich Süd) mit einem GS-Leiter und -Stellvertreter, zuständig für personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Versetzung, Abmahnungen, Kündigungen etc.
Frage: liegt hier ein eingenständiger Betrieb i.s.d. BetrVG vor? Werden die "vorherigen" Kleinstbetriebe jetzt nicht mehr vom BR des Hauptbetriebes vertreten? Von wem werden diese MA der Kleinstbetriebe jetzt vertreten? Was gibt es lt. Gesetz dazu zu sagen?
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Andreas