Hallo Sybille,
vielen Dank für die Rückmeldung.
ja, richtig, der GS-Leiter darf eingenständig einstellen, kündigen....
so ist uns (BR und BR-WV) das schriftlich mitgeteilt werden.
Wie kann das geprüft werden?
Kann die GF diese neue Org einführen ohne den BR oder Wirtschaftsaussschuss darüber informiert zu haben, da der BR für die Kleinstbetriebe doch bisher zuständig war. Wenn die Informationspflciht oder Mitbestimmung lt §87 nicht eingehalten wurde, welche Mittel haben wir?
Wir haben das Übergangsrecht für die 2 GSen (Kleinstbetriebe) aber nicht für die 3.GS. Du schreibst: "Wir sind verpflichtet" Wie soll das jetzt gehen mit der Bestellung des BR-WV für diese neue Org.?
Gibt es mehr Infos wie die Durchführung lt. § 4 Abs.1 S.2 BetrVG (wie, was,wer,.....)
Vielen Dank im Voraus für Deine Hilfe und Unterstützung
Gruß
Andreas