Beiträge von ANRE1DE

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    Hallo Sybille,


    vielen Dank für die Rückmeldung.
    ja, richtig, der GS-Leiter darf eingenständig einstellen, kündigen....
    so ist uns (BR und BR-WV) das schriftlich mitgeteilt werden.
    Wie kann das geprüft werden?
    Kann die GF diese neue Org einführen ohne den BR oder Wirtschaftsaussschuss darüber informiert zu haben, da der BR für die Kleinstbetriebe doch bisher zuständig war. Wenn die Informationspflciht oder Mitbestimmung lt §87 nicht eingehalten wurde, welche Mittel haben wir?
    Wir haben das Übergangsrecht für die 2 GSen (Kleinstbetriebe) aber nicht für die 3.GS. Du schreibst: "Wir sind verpflichtet" Wie soll das jetzt gehen mit der Bestellung des BR-WV für diese neue Org.?
    Gibt es mehr Infos wie die Durchführung lt. § 4 Abs.1 S.2 BetrVG (wie, was,wer,.....)


    Vielen Dank im Voraus für Deine Hilfe und Unterstützung


    Gruß
    Andreas

    Hallo
    vorweg: wir sind ein Beratungsunternehmen mit mehreren Geschäftstellen (GSen) in Deutschland
    2 GSen haben weniger als 5 MA
    der BR-WV stösst auf folgendes Problem:
    Es wurde von der Geschäftsführung (GF) diese 2 GSen mit einer dritten GS (Größer als 5 MA) zusammengefasst (organisatorisch jetzt Geschäftsbereich Süd) mit einem GS-Leiter und -Stellvertreter, zuständig für personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellung, Versetzung, Abmahnungen, Kündigungen etc.
    Frage: liegt hier ein eingenständiger Betrieb i.s.d. BetrVG vor? Werden die "vorherigen" Kleinstbetriebe jetzt nicht mehr vom BR des Hauptbetriebes vertreten? Von wem werden diese MA der Kleinstbetriebe jetzt vertreten? Was gibt es lt. Gesetz dazu zu sagen?


    Vielen Dank für eure Unterstützung
    Gruß
    Andreas

    Hallo Sybille,


    vielen Dank für Deine Rückmeldung
    Es gibt nur eine einzige Verwaltung. Die Verwalung beinhaltet HR, Gehaltsabrechnung, Verträge, IT-Administration,......)
    Die einzelnen GS haben eigenes Officemgmt (Empfang,..)
    Eigener Leistungsapparat nein, es werden Personldaten dort gehändelt, Auslastungszahlen, Verträge,..). Wird alles aber Zentral verwaltet, erstellt,.....
    Also: es ist also richtig, dass die Verwaltung, da diese personellen und sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig trefen als eigenstädniger Berieb zu sehen ist.
    d.h. obwohl alle MA dieser Bereiches in den gleichen Räumlichkeiten wie die des anderen Beriebes sitzen inkl. GL, Office GL, Offilce Mgmt und Empfang, (Rest der Verwaltung sitzt auf einer anderen Etage) gehört die Verwaltung nicht zu den Wahlberechtigten.
    Frage: da bisher die Verwaltung vom BR mitvertreten wurde (Verwaltung hat nicht abgestimmt sich vom BR vertreten zu lassen), muss da nicht von der GL etwas Schriftliches dem BR mitgeteilt werden? und wie hat dieses Schreiben auszusehen?


    Vielen Dank für Deine Unterstützung
    Gruß
    Andreas

    Hallo
    vorweg: wir sind ein Beratungsunternehmen mit mehreren Geschäftstellen (GSen) in Deutschland
    der BR-WV stösst auf folgendes Problem:
    im Hauptbetrieb befindet sich die Verwaltung (Administration (u.a. IT, HR), Office-Managements (u.a. Empfang) und Offices Geschäftsleitung) und die Beratung.
    Für die BR-Wahl werden die Mitarbeiter (MA) der Verwaltung seitens Geschäftsleitung (GL) nicht aufgelistet mit der Begündung: ein Betrieb liegt vor, wenn die in einer Arbeitsstätte vorhandenen materiellen Betriebsmittel für den verfolgten arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst gezielt eingesetzt und die in der Arbeitsstätte eingesetzten Arbeitnehmer von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden.
    Dies ist vorliegend bei der Verwaltung der Fall, denn sie verfolgt einen anderen arbeitstechnischen Zweck als die Geschäftsstellen der Firma. Die GSen erbringen Beratungsleistungen für Kunden. Die Verwaltung hingegen erbringt Serviceleistungen für alle GSen der Firma.
    Die GSen können Serviceleistungen bei der Verwaltung anfordern. Für ihre Dienstleistungen erhält die Verwaltung ein monatliches Entgelt von jeder GS.
    Frage: ist das so richtig? Ist das, wenn es so richtig ist, in welchem Gesetz geregelt?


    Anmerkung: be der letzten BR-Wahl hat die Verwaltung mitgewählt. Der BR vertritt auch die MA der Verwaltung.


    Vielen Dank für eure Unterstützung
    Gruß
    Andreas

    Hallo


    der BR muss bei uns vorzeitig neu gewählt werden, da die min. BR-Mitglieder (es setehen keine Ersatzmitglieder mehr zur Verfügung) unterschritten wurde. Das passierte plötzlich und unerwartet am 1.1.2009. Der BR-Wahlvostand und Vorsitzender wurde am 28.04.2009 vom BR bestellt.Meine Fragen:
    1. Sind die Fristen des BR eingehalten worden?
    2. Welche Fristen bestehen seitens des BR-Wahlvorstandes bis zur Veröffentlichung der Wahlausschreiben und Wählerliste ?
    3. In wie weit darf der BR-Wahlvorstand die Wahl "rauszögern", da wir bedingt durch Klärung diverser Fragen (wie Leitender Angestellter, Hauptbetrieb, Teilbetrieb, Kleinstbetrieb) und Urlaub des BR-Wahlvorstandes mit Sicherheit in die Sommerferien kommen werden?


    Vielen Dank für die Unterstützung
    Gruß
    Andreas