Hallo
vorweg: wir sind ein Beratungsunternehmen mit mehreren Geschäftstellen (GSen) in Deutschland
der BR-WV stösst auf folgendes Problem:
im Hauptbetrieb befindet sich die Verwaltung (Administration (u.a. IT, HR), Office-Managements (u.a. Empfang) und Offices Geschäftsleitung) und die Beratung.
Für die BR-Wahl werden die Mitarbeiter (MA) der Verwaltung seitens Geschäftsleitung (GL) nicht aufgelistet mit der Begündung: ein Betrieb liegt vor, wenn die in einer Arbeitsstätte vorhandenen materiellen Betriebsmittel für den verfolgten arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst gezielt eingesetzt und die in der Arbeitsstätte eingesetzten Arbeitnehmer von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden.
Dies ist vorliegend bei der Verwaltung der Fall, denn sie verfolgt einen anderen arbeitstechnischen Zweck als die Geschäftsstellen der Firma. Die GSen erbringen Beratungsleistungen für Kunden. Die Verwaltung hingegen erbringt Serviceleistungen für alle GSen der Firma.
Die GSen können Serviceleistungen bei der Verwaltung anfordern. Für ihre Dienstleistungen erhält die Verwaltung ein monatliches Entgelt von jeder GS.
Frage: ist das so richtig? Ist das, wenn es so richtig ist, in welchem Gesetz geregelt?
Anmerkung: be der letzten BR-Wahl hat die Verwaltung mitgewählt. Der BR vertritt auch die MA der Verwaltung.
Vielen Dank für eure Unterstützung
Gruß
Andreas