Betrieb i.S.d. BetrVG (Verwalung und Beratung)

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hallo
    vorweg: wir sind ein Beratungsunternehmen mit mehreren Geschäftstellen (GSen) in Deutschland
    der BR-WV stösst auf folgendes Problem:
    im Hauptbetrieb befindet sich die Verwaltung (Administration (u.a. IT, HR), Office-Managements (u.a. Empfang) und Offices Geschäftsleitung) und die Beratung.
    Für die BR-Wahl werden die Mitarbeiter (MA) der Verwaltung seitens Geschäftsleitung (GL) nicht aufgelistet mit der Begündung: ein Betrieb liegt vor, wenn die in einer Arbeitsstätte vorhandenen materiellen Betriebsmittel für den verfolgten arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst gezielt eingesetzt und die in der Arbeitsstätte eingesetzten Arbeitnehmer von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden.
    Dies ist vorliegend bei der Verwaltung der Fall, denn sie verfolgt einen anderen arbeitstechnischen Zweck als die Geschäftsstellen der Firma. Die GSen erbringen Beratungsleistungen für Kunden. Die Verwaltung hingegen erbringt Serviceleistungen für alle GSen der Firma.
    Die GSen können Serviceleistungen bei der Verwaltung anfordern. Für ihre Dienstleistungen erhält die Verwaltung ein monatliches Entgelt von jeder GS.
    Frage: ist das so richtig? Ist das, wenn es so richtig ist, in welchem Gesetz geregelt?


    Anmerkung: be der letzten BR-Wahl hat die Verwaltung mitgewählt. Der BR vertritt auch die MA der Verwaltung.


    Vielen Dank für eure Unterstützung
    Gruß
    Andreas

  • Hallo ANRE1DE,
    Gibt es denn nur eine einzige Verwaltung für alle Geschäftsstellen? Und hat diese Verwaltung auch den gesamten Leitungsapparat inne?


    Oder haben die einzelnen Geschäftsstellen eigene Leitungsapparate?
    Der Leitungsapparat müßte in personellen und sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig treffen können...


    Herzliche Grüße,
    SybilleWasmund

  • Hallo Sybille,


    vielen Dank für Deine Rückmeldung
    Es gibt nur eine einzige Verwaltung. Die Verwalung beinhaltet HR, Gehaltsabrechnung, Verträge, IT-Administration,......)
    Die einzelnen GS haben eigenes Officemgmt (Empfang,..)
    Eigener Leistungsapparat nein, es werden Personldaten dort gehändelt, Auslastungszahlen, Verträge,..). Wird alles aber Zentral verwaltet, erstellt,.....
    Also: es ist also richtig, dass die Verwaltung, da diese personellen und sozialen Angelegenheiten wesentliche Entscheidungen selbständig trefen als eigenstädniger Berieb zu sehen ist.
    d.h. obwohl alle MA dieser Bereiches in den gleichen Räumlichkeiten wie die des anderen Beriebes sitzen inkl. GL, Office GL, Offilce Mgmt und Empfang, (Rest der Verwaltung sitzt auf einer anderen Etage) gehört die Verwaltung nicht zu den Wahlberechtigten.
    Frage: da bisher die Verwaltung vom BR mitvertreten wurde (Verwaltung hat nicht abgestimmt sich vom BR vertreten zu lassen), muss da nicht von der GL etwas Schriftliches dem BR mitgeteilt werden? und wie hat dieses Schreiben auszusehen?


    Vielen Dank für Deine Unterstützung
    Gruß
    Andreas

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!