Fristen bei vorgezogener BR-Wahl

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  • Hallo


    der BR muss bei uns vorzeitig neu gewählt werden, da die min. BR-Mitglieder (es setehen keine Ersatzmitglieder mehr zur Verfügung) unterschritten wurde. Das passierte plötzlich und unerwartet am 1.1.2009. Der BR-Wahlvostand und Vorsitzender wurde am 28.04.2009 vom BR bestellt.Meine Fragen:
    1. Sind die Fristen des BR eingehalten worden?
    2. Welche Fristen bestehen seitens des BR-Wahlvorstandes bis zur Veröffentlichung der Wahlausschreiben und Wählerliste ?
    3. In wie weit darf der BR-Wahlvorstand die Wahl "rauszögern", da wir bedingt durch Klärung diverser Fragen (wie Leitender Angestellter, Hauptbetrieb, Teilbetrieb, Kleinstbetrieb) und Urlaub des BR-Wahlvorstandes mit Sicherheit in die Sommerferien kommen werden?


    Vielen Dank für die Unterstützung
    Gruß
    Andreas

  • 1. Hier gibt es keine Frist. Der amtierende BR hat den Wahlvorstand "unverzüglich", das heißt "ohne schuldhaftes Zögern" zu benennen. Es wäre also als erstes zu fragen warum der BR so lange gebraucht hat. Es ist aber nicht unwahrscheinlich dass sich der BR hier etwas arg viel Zeit gelassen hat.


    2. Auch hier gibt es keine Fristen, sondern nur die Verpflichtungdie Wahlen so schnell wie möglich ein zu leiten. Erst an Aushang des Wahlausschreibens gibt es Fristen, die sind aber auch sklavisch ein zu halten.


    3. "Rauszögern" darf der Wahlvorstand die Wahlen in aller Regel nicht. Es kann aber gute Gründe geben, das Wahlausschreiben erst einige Tage später aus zu hängen. Die Klärung wer überhaupt wahlberechtigt ist sollte in jedem Falle erfolgen ehe das Wahlausschreiben ausgehängt wird.

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