Betriebsratsarbeit und Schwerbehindertenvertretung

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  • Vorweg, ich bin Ersatzmitglied des Betriebsrates (BR) und seit kurzem auch noch Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Kann ein Betriebsratsmitglied an einer Sitzung des Betriebsrates nicht teilnehmen, rücke ich nach. Ähnlich verhält es sich in der Schwerbehinderten-vertretung. Wie verhält es sich nun, wenn sowohl ein Betriebsrat ausfällt und der Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung nicht verfügbar ist. Muß ich mich nun dafür entscheiden, ob ich als Nachrücker des Betriebsrates (Stimmberechtigt), oder als Vetreter der Schwerbehindertenvertretung (nur in SB-Fragen stimmberechtigt) an einer BR-Sitzung teilnehme? Oder gibt es dafür eine klare "Rangfolge"? Oder geht gar beides in Personalunion?

  • Hi, grüß dich.


    Bei uns bin ich beides in Personalunion, BR Mitglied und SBV (ca. 160MA). Das geht schon, du du musst dir nur klar sein das du ab und zu mal in einen Zwiespalt kommst und dich entscheiden musst welche "Person" in dir gerade Recht hat.


    viele Grüße Ralf


    PS.: Ansonsten natürlich die Vertreterregelung, wenn du als SBV teilnimmst, wäre theoretisch das nächste Ersatzmitglied dran.....

  • Muß ich mich nun dafür entscheiden, ob ich als Nachrücker des Betriebsrates (Stimmberechtigt), oder als Vetreter der Schwerbehindertenvertretung (nur in SB-Fragen stimmberechtigt) an einer BR-Sitzung teilnehme?


    Liebe Forumsteilnehmer,
    bzgl. der Stimmberechtigung der SBV in Betriebsratssitzungen habe ich im Fitting-Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz folgenden Passus zu § 32 BetrVG unter Randnummer 28 gefunden: „Das Mitglied der Schwerbehindertenvertretung hat kein Stimmrecht, auch dann nicht, wenn die betreffende Angelegenheit besonders die Schwerbehinderten betrifft.“


    Viele Grüße
    Ihre Sybille Wasmund

  • Da die Beschlüsse des Betriebsrates mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden (§33, Abs. 1 BetrVG), müsstest du, um die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten, gegen den Antrag stimmen.


    Sofern der Antrag beschlossen wurde, bleibt dir als Schwerbehindertenvertretung nur noch die Aussetzung des Beschlusses gemäß § 35 BetrVG. Dies sollte allerdings nur als letzte Möglichkeit dienen, da es für die SBV wichtig ist, ein gutes Verhältnis zum BR zu haben.


    Die SBV hat leider nicht das Recht/Möglichkeit rechtsverbindliche Betriebsvereinbarungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen mit der Geschäftsleitung abzuschließen. Ich denke hierbei an das Betriebliche Eingliederungsmanagement und/oder Integrationsvereinbarung.


    Gruß Markus

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