Beiträge von mhwern

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    Da die Beschlüsse des Betriebsrates mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden (§33, Abs. 1 BetrVG), müsstest du, um die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten, gegen den Antrag stimmen.


    Sofern der Antrag beschlossen wurde, bleibt dir als Schwerbehindertenvertretung nur noch die Aussetzung des Beschlusses gemäß § 35 BetrVG. Dies sollte allerdings nur als letzte Möglichkeit dienen, da es für die SBV wichtig ist, ein gutes Verhältnis zum BR zu haben.


    Die SBV hat leider nicht das Recht/Möglichkeit rechtsverbindliche Betriebsvereinbarungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen mit der Geschäftsleitung abzuschließen. Ich denke hierbei an das Betriebliche Eingliederungsmanagement und/oder Integrationsvereinbarung.


    Gruß Markus