Da die Beschlüsse des Betriebsrates mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst werden (§33, Abs. 1 BetrVG), müsstest du, um die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten, gegen den Antrag stimmen.
Sofern der Antrag beschlossen wurde, bleibt dir als Schwerbehindertenvertretung nur noch die Aussetzung des Beschlusses gemäß § 35 BetrVG. Dies sollte allerdings nur als letzte Möglichkeit dienen, da es für die SBV wichtig ist, ein gutes Verhältnis zum BR zu haben.
Die SBV hat leider nicht das Recht/Möglichkeit rechtsverbindliche Betriebsvereinbarungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen mit der Geschäftsleitung abzuschließen. Ich denke hierbei an das Betriebliche Eingliederungsmanagement und/oder Integrationsvereinbarung.
Gruß Markus