Beiträge von wp-admin

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    Hallo,


    wie sieht es rechtlich aus wenn ich im Mai zu einem der Grundlehrgänge nach Lübeck möchte, dieser aber im August bei uns in der Nähe angeboten wird?


    Unsere GL lehnt diesen dann gerne ab, da sie sich Reisekosten und eventuell auch das Hotel sparen kann.


    vielen Dank Ralf

    Hi, grüß dich.


    Bei uns bin ich beides in Personalunion, BR Mitglied und SBV (ca. 160MA). Das geht schon, du du musst dir nur klar sein das du ab und zu mal in einen Zwiespalt kommst und dich entscheiden musst welche "Person" in dir gerade Recht hat.


    viele Grüße Ralf


    PS.: Ansonsten natürlich die Vertreterregelung, wenn du als SBV teilnimmst, wäre theoretisch das nächste Ersatzmitglied dran.....

    Hallo B.Ruhigend,


    von der Seite habe ich das noch gar nicht gesehen. Wir sind eine Firma mit fast ausschließlich Schwerbehinderten und arbeiten bei verschiedenen Kunden. Man möchte sich gerne (aufgrund der wirtschaftlichen Lage beim Kunden) an dessen plötzlichen Betriebsschließungen anpassen um das Personal nicht "unnütz" ohne Auslastung bezahlen zu müssen. Also eine Verlagerung des Unternehmerischen Risikos auf den MA.


    Bei Fragen wenn du vielmehr wissen möchtest gerne per PN


    Grüße Ralf

    Hallo,


    wie sind Dienstleister eines großen Automobilbauer. Dieser plant Betriebsunterbrechungen. Unser Arbeitgeber möchte nun einen großen Teil des zur Verfügung stehenden Urlaubs dafür vorschreiben. Es ist die Sprache von einer 3/5 Regelung.


    Fallen die 5 Tage Zusatzurlaub auf Grund der Behinderung eines MA auch darunter? oder sind diese ausschließlich immer von MA frei wählbar?


    Vielen Dank Ralf

    § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX ist bei uns ausnahmsweise kein Thema, bei uns sind fast ausschließlich schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt, in unserer Firma, Tochter einer Stiftung zur Förderung schwerbehinderter Menschen, ist das die Aufgabe.


    Ein Größeres Problem haben wir im §95 Abs 2, die Unterrichtungspflicht wird nicht ordentlich und ausführlich wahrgenommen. So wurden wir zwar über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim IGA ausführlich und umfassend unterrichtet, jedoch nicht über die Ablehnung durch das IGA und auch nicht bei dem Widerspruch der Firma gegen die Entscheidung des IGA.


    Zur Zeit prüfen wir gerade ob dort ein Bußgeld nach §156 Abs 1 Satz 9 beantragt werden kann. Leider finde ich dazu kaum etwas und sehr wenig Unterstützung. Hast du eine Idee? Uns fehlt ob es dem würdig ist, an welche Stelle wir uns in Bayern wenden können und wer den Antrag annimmt und bearbeitet. (das IGA ist leider nicht sehr Hilfsbereit)


    In deinem Fall ist meiner Meinung nach auch der §156 geeignet, Vorfälle bis zwei Jahre rückwirkend können dort bei Eignung mit Bußgeld belegt werden.


    Viele Grüße, würd mich mächtig freuen wenn jemand einen Tipp für mich hat