Hallo,
wie sind Dienstleister eines großen Automobilbauer. Dieser plant Betriebsunterbrechungen. Unser Arbeitgeber möchte nun einen großen Teil des zur Verfügung stehenden Urlaubs dafür vorschreiben. Es ist die Sprache von einer 3/5 Regelung.
Fallen die 5 Tage Zusatzurlaub auf Grund der Behinderung eines MA auch darunter? oder sind diese ausschließlich immer von MA frei wählbar?
Vielen Dank Ralf