Zusatzurlaub bei Behinderung unantastbar?

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  • Hallo,


    wie sind Dienstleister eines großen Automobilbauer. Dieser plant Betriebsunterbrechungen. Unser Arbeitgeber möchte nun einen großen Teil des zur Verfügung stehenden Urlaubs dafür vorschreiben. Es ist die Sprache von einer 3/5 Regelung.


    Fallen die 5 Tage Zusatzurlaub auf Grund der Behinderung eines MA auch darunter? oder sind diese ausschließlich immer von MA frei wählbar?


    Vielen Dank Ralf

  • Hallo wp-admin,


    der Zusatzurlaub tritt nach den allgemeinen Regeln zu gewährendem Erholungsurlaub hinzu und unterliegt den allgemeinen Grundsätzen des Urlaubsrechts, es spricht deshalb einiges dafür, dass der Arbeitgeber mit diesem Zusatzurlaub genauso verfahren kann aber auch muss, wie mit dem gesetzlich bzw. vertraglich vereinbarten Urlaub.


    Ihre Sybille Wasmund

  • Irgendwie verstehe ich die Frage nicht...


    Gehen wir mal davon aus dass die AN bei Euch 30 Tage Erholungsurlaub haben. Der GdBler hätte damit insgesmt 35 Tage Urlaub.


    3/5 Regelung würde doch bedeuten dass der AG 18 Tage Betriebsunterbrechungen einführen will. Diese Anzahl Tage ist doch für GdBler und die anderen AN gleich. Er kann doch nicht für GdBler 3 Tage zusätzlich den Betrieb ruhen lassen...

  • Hallo B.Ruhigend,


    von der Seite habe ich das noch gar nicht gesehen. Wir sind eine Firma mit fast ausschließlich Schwerbehinderten und arbeiten bei verschiedenen Kunden. Man möchte sich gerne (aufgrund der wirtschaftlichen Lage beim Kunden) an dessen plötzlichen Betriebsschließungen anpassen um das Personal nicht "unnütz" ohne Auslastung bezahlen zu müssen. Also eine Verlagerung des Unternehmerischen Risikos auf den MA.


    Bei Fragen wenn du vielmehr wissen möchtest gerne per PN


    Grüße Ralf

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