Mehrarbeit bei pflegebedürftigem Kind?

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  • Hallo,


    folgendes Problem besteht bei uns:
    Wir haben im Durchschnitt an 7 Tagen im Monat Mehrarbeit. Eine Mitarbeiterin hat ein pflegebedürftiges Kind im Alter von 5Jahren (50% Behinderung), das ab 17Uhr regelmäßige medizinische Versorgung benötigt. Die Kindertagesstätte kann diese Leistung nicht erbringen. Dadurch kann die Kollegin die Mehrarbeit nicht leisten.


    Ich habe mittlerweile mehrere Versionen gehört.
    Version 1: Bei plegebedürftigen Angehörigen 1.Grades muß die Kollegin keine Mehrarbeit leisten (lt.Aussage eines Fachanwalts für Arbeitsrecht).
    Leider weiß ich aber kein Gesetz auf das ich mich berufen kann.


    Version 2: Die Kollegin kann sich aus der Mehrarbeit nicht rausnehmen, da sie nicht selber die Schwerbinderung hat (lt. unserer Schwerbehindertenvertretung).


    Da ich als BR von der Personalabteilung um Klärung gebeten wurde, und nun nicht weiß, was stimmt, bitte ich um Unterstützung.
    Danke im voraus! Gruß Danlin

  • Hallo DANLIN,


    ich habe ein wenig recherchiert und folgendes gefunden:


    1. In § 124 SGB IX ist geregelt, dass ein schwerbehinderter Mensch auf Verlangen von der Mehrarbeit freigestellt werden muß.


    Dies ist wohl die Grundlage für die Aussage Ihrer Schwerbehindertenvertretung. Da die Kollegin nicht selbst schwerbehindert ist, fällt diese Möglichkeit weg.


    2. § 45 SGB V! Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
    Die Krankenkasse zahlt für maximal 10 Tage im Kalenderjahr Krankengeld, bei Alleinerziehenden 20 Tage.


    (http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__45.html)


    Mehr konnte ich leider nicht finden.


    Wenn aber die Personalabteilung Sie gebeten hat den Sachverhalt zu klären, sollten Sie überlegen sich anwaltliche Beratung zu holen.


    Herzliche Grüße,
    Ihre SybilleWasmund

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