Beiträge von DANLIN

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    Hallo,


    folgendes Problem besteht bei uns:
    Wir haben im Durchschnitt an 7 Tagen im Monat Mehrarbeit. Eine Mitarbeiterin hat ein pflegebedürftiges Kind im Alter von 5Jahren (50% Behinderung), das ab 17Uhr regelmäßige medizinische Versorgung benötigt. Die Kindertagesstätte kann diese Leistung nicht erbringen. Dadurch kann die Kollegin die Mehrarbeit nicht leisten.


    Ich habe mittlerweile mehrere Versionen gehört.
    Version 1: Bei plegebedürftigen Angehörigen 1.Grades muß die Kollegin keine Mehrarbeit leisten (lt.Aussage eines Fachanwalts für Arbeitsrecht).
    Leider weiß ich aber kein Gesetz auf das ich mich berufen kann.


    Version 2: Die Kollegin kann sich aus der Mehrarbeit nicht rausnehmen, da sie nicht selber die Schwerbinderung hat (lt. unserer Schwerbehindertenvertretung).


    Da ich als BR von der Personalabteilung um Klärung gebeten wurde, und nun nicht weiß, was stimmt, bitte ich um Unterstützung.
    Danke im voraus! Gruß Danlin