Hallo zusammen,
bei uns soll eine Seminarverwaltungssoftware eingeführt werden. Die Software wird ordentlich mitbestimmt.
Wir sind dabei aber folgende Frage gestoßen:
Darf der Arbeitgeber alle besuchten Seminare in der Software personenscharf speichern und auswerten? Muss er ggf. nachdem man ev. kein BR.Mitglied mehr ist, die besuchten Seminare löschen? Schließlich stehen im Seminarnamen immer der BR-Bezug mit drin. Im Ergebnis kann also ggf. auf ewig darüber eine Betriebsratszugehörigkeit erkannt werden.
Ich bin gespannt auf Antworten und Meinungen, gerne mit Gesetzverweisen
Frank