Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Mitbestimmung nach §87 BetrVG bei Zahlung einer Funktionszulage an einen Mitarbeiter. Wir hätten gesagt, dass dies dem Individualrecht unterliegt und somit keine Mitbestimmung durch den Betriebsrat erfolgen muss.
Wie sieht eine Mitbestimmung aus, wenn die Lohngestaltung weder über einen Tarifvertrag noch über eine Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ist dann die komplette Lohngestaltunmg des Arbeitgebers ein "Individualrecht"?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten.
Natalie
Betriebsratsmitglied (neu)