Alles anzeigenHallo Camillo,
hier obliegt es dem AN zu beweisen, warum er keine Nachtschicht mehr fahren kann.
Solange der AN kein ärtzliches Gutachten erbringt, woraus ersichtlich ist, welche gesundheitlichen Nachteile entstehen, sehe ich auch keinen Grund warum der AG dem Wunsch entsprechen soll.
Gruß bj
Hallo BlackJack,
genau das zu tun werde ich dem Kollegen raten. Bei der konkreten Sachlage sehe ich auch gerade keine Grund, warum der Arzt das nicht tun sollte.
Viele Dank für die hilfreichen Beiträge euch allen und Grüße!
Camillo