Super Ruben, das hilft auf jeden Fall!
Besten Dank!
Camillo
Super Ruben, das hilft auf jeden Fall!
Besten Dank!
Camillo
Hallo Fritz,
bei mir ist es lustigerweise genau anders herum wie bei Jost: Wenn ich hier etwas poste, dann wird der beitrag zum teil der Zukunft!
D.h., dass es bei mir auf der Windoof-uhr immer so 2-3 Minuten früher ist, als die zeit, die mir bei Poko angezeigt wird...
Ist aber natürlich nicht schlimm...
Grüße,
Camillo
Hallo!
Das Thema Budgetierung gab es ja hier schonmal. Jetzt habe ich am Samstag mit einem Kollegen ein interessantes Gespräch gehabt und wir sind irgendwann bei der Frage gelandet, ob der BR nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht hat, dazu die Zustimmung zu verweigern, zu der wir beide kein endgültiges Ergebenis wussten.
Jemand hier, der dazu ein Urteil o.ä. kennt?
Gruß,
Camillo
Hallo Camillo,
die körperliche Anwesenheit ist Voraussetzung.
Ansonsten sind keine gültigen Beschlüsse möglich.
Gruß bj
Meine Herren, Blackjack, das kam ja wie aus der Pistole geschossen!
Viele Dank für deine Antwort!
Dass die körperliche Anwesenheit grundsätzlich Voraussetzung ist, war mir bekannt. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob es da auch so etwas wie Ausnahmeregelungen (zB bei Härtefällen) gibt.
Aber ich vermute, wenn selbst dir nichts dergleichen einfällt, dass wir dann wohl eine andere Lösung fiden müssen...
Danke nochmals und einen erholsamen Sonntag!
Camillo
Hallo nochmal!
Was mir heute Nachmittag durch den Kopf gegangen ist: Im Grunde könnten wir die Kollegin doch auch per Konferenzschaltung an den Sitzungen teilhaben lassen, oder? Dann kann sie halt von zuhause aus mitentscheiden, sich also gleichzeitig erholen bzw später auf das Kind acht geben und uns unterstützen...
Gibt's da vielleicht irgendwas, was wir formell beachten müssten?
Schönen "langen" Feierabend!
Camillo
Super!
Vielen Dank, Bj!
Die Kollegin ist ein wahres Juwel bei uns im BR und ich glaube, es wäre sowohl für sie, als auch vor allem für uns deutlich schwerer, wenn wir ohne sie weiterarbeiten müssten.
Beste Grüße,
Camillo
Hallo mal wieder!
Eine BR-Kollegin wird in gut vier Monaten zum ersten mal Mutter. Da ihr die BR-Arbeit aber wirklich enorm am Herzen liegt, würde sie gerne trotz Elternzeit weiterhin irgendwie aktiv bleiben.
Ist das -so ohne weiteres- möglich und wenn ja, was müssen wir bedenken/beachten?
LG,
Camillo
Hahaha, das entwickelt sich hier ja zu einem wahren Juristenwitzestammtisch!
Da habe ich auch noch einen:
Angeklagter zu seinem Anwalt: "Okay, wenn ich hier mit einem Jahr
rauskomme, dann zahle ich ihnen eine Belohung von €5000,-!" Kurz nach
dem Urteil und nach Übergabe des Schecks der Anwalt daraufhin "meine
Herren, das war knapp: Die wollten sie doch glatt freisprechen!"
[Sorry, Hanna!]
Ah, okay!
Ich dachte, es hätte sich dabei um einen Handkommentar oder ähnliches gehandelt. Der Name war mir halt einfach nicht geläufig...
Beste Grüße,
Camillo
Hallo Blackjack, hallo Dillan!
Vielen dank für eure Antworten, war wie gesagt nur so ein hypothetische Frage, aber es kann ja immer mal sein, dass man als BRM sich mit einer solchen Situation auseinandersetzen muss...
blackjack: Ist das ein neuer(er) Kommentar, aus dem du zitierst? Kannte den gar nicht bisher...Kannst du den im allgemeinen empfehlen?
Beste Grüße,
Camillo
Also, ich für meinen Teil konnte über beide herzhaft lachen!
weiter so!
Hahaha, ob Dart überhaupt noch als Betriebssport durchgeht? Aber ist ne super Idee, bei ganz kleinen Betrieben kann man das sogar alleine spielen!
Schönes Wochenende!
Camillo
Nichts desto trotz ist die Regelung des § 8 BUrlG nicht zu vernachlässigen. Es ist keine Regelung, über die man sich einfach so hinwegsetzen kann. Der AG kann weiterhin Geld verlangen; und zwar in Form von Schadensersatz. Zu denken wäre in diesem Fall zum Beispiel an Fälle, in denen der Arbeitnehmer sich bei dieser anderweitigen Tätigkeit verletzt.
Dazu habe ich mal eine Frage:
Wenn sich jetzt jemand längerfristig bei einer Tätigkeit verletzt, die er während seines (offiziellen) Urlaubs bei einem anderen Arbeitgeber ableistet, ist der eigentliche AG nach Lohnfortzahlungsgesetz verpflichtet, weiterhin den Lohn zu bezahlen während der regulären Arbeitszeit (also, nachdem der "Urlaub" vorbei ist). Aber was passiert, wenn der AG sich darauf beruft, dass der Unfall nicht bei ihm passiert ist? Wird er dann von der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung befreit? Und wenn dem so ist, kann der verletzte AN sich dann an den "Urlaubs-AG" wenden und von dem stattdessen Lohnfortzahlung verlangen?
Würde mich mal extrem interessieren! (Nein, nicht aus den Gründen, die so manchem Schelm jetzt durch den Kopf gehen mag ! )
Grüße,
Camillo
Ist bestimmt eine super Sache!
Schade nur, wenn im Unternehmen nicht einmal genug Leute beschäftigt sind, um zwei Mannschaften zusammen zu bekommen
Das klingt wirklich gut.
Gerade bei großen Betrieben (unserem zum Beispiel) kann es durchaus schon mal vorkommen, dass "die eine Hand nicht weiß, was die andere macht". Und interessant dürfte es allemal sein...
Grüße,
Camillo
Mit Verlaub, Blackjack,
Ich finde, dass du mir Unecht tust: Es sollte eben kein Verhörgespräch stattfinden, sondern eines unter Kollegen, die sich gegenseitig helfen und vor allem, um die Situation der Kollegin zu verstehen etc.. Und um dies zu ermöglichen, dachte ich, dass ein informelles Gespräch sich anbieten würde.
Aber ich war mr nicht ganz sicher, bin es jetzt noch nicht, deshlab der Thread!
Grüße,
Camillo
PS: Den Vorschlag mit der BV finde ich super, das Thema wird direkt in der nächsten Sitzung mal eingebracht. Und auch die Nahelegung, dass wir uns bei Krankenkasse usw informieren, ist hilfreich. Danke dafür!
Hallo BJ,
wir wollen der Kollegin ja helfen (für viele von uns ist sie übrigens mehr als nur irgendeine Kollegin, da wir wie geschrieben bereits ziemlich lange in unserem recht kleinen Betrieb zusammenarbeiten), gerade deshalb wollen wir ja, dass sie sich nicht in Schwierigkeiten bringt oder gar eine Kündigung riskiert (in dem Fall würden wir ihr natürlich auch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen zu helfen). Ich sehe da überhaupt kein "Polizei"verhalten für den AG...
Gruß,
Camillo
Hallo!
Kaum aus dem Urlaub, schon direkt wieder eine Frage (naja, eher so eine Bitte um Ratschläge):
Eine langjährige Kollegin von uns, die nie irgendwelche Probleme mit dem AG oder Kollegen hatte, ist jetzt ein paar mal (von Kollegen, nicht dem Chef!) angetroffen worden mit offensichtlicher Fahne. Nun ist es so, dass sie -soweit ich das beurteilen kann- ihre Arbeit weiterhin zu voller Zufiredenheit erfüllt, aber das geht natürlich trotzdem nicht.
Nun mein Anliegen/Frage: Was würdet ihr tun? Wir sind uns einig, dass wir sie zunächst einmal unter vier (oder sechs) Augen darauf ansprechen werden, aber was, wenn sie nicht aufhört mit dem Trinken?
Danke und Gruß,
Camillo
Hallo!
Hat jemand von euch zufällig eine Ahnung, bis wann diese Mitbestimmungmöglichkeit besteht?
Ganz oben steht ja nur "bis Mitte September", was ja quasi morgen sein kann oder auch noch in 14 Tagen...
Vielen Dank für Eure Tipps. Leider kommt es nicht zur Mitwirkung des Betriebsrates. Der BR-Vorsitzende hat ohne Beschluß dem AG mitgelteilt, daß der BR sich da heraus halten will. Wir haben da intern ein großes Problem. Mal schauen, ob ich das noch lange mitmache.
Besten Gruß
Das ist ja mal eine krasse Nummer von eurem Vorsitzenden. Kann bestens verstehen, dass du da Zweifel bzgl des Weitermachens bekommst!
Grüße,
Camillo