Hallo,
am Arbeitsgericht Osnabrück wird ein Urteil erwartet, welches wegweisend für viele andere Fälle sein könnte: Der Kündigungsgrund war ein Foto, das ihn als Verweigerer der Corona-Regeln zeigen soll. Der Mann war bis zu seiner Entlassung bei einem Betrieb in Bissendorf (Landkreis Osnabrück) mit dem Bau von Pumpen beschäftigt. Ende März soll er ein Bild von sich und fünf weiteren Männern in enger Runde in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht haben. Die Bildunterschrift dazu: "Quarantäne bei mir" mit lachenden Smileys : https://www.ndr.de/nachrichten…-rechtens,corona3700.html
Gruß
Jost