Hallo,
diese Frage beantwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
In bestimmten Berufsgruppen, mit erhöhtem Infektionsrisiko, kann eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich sein.
Ansonsten bleibt die Möglichkeit die Infektion als Arbeitsunfall einzustufen.
Dies gilt dann auch für den Weg zur Arbeit.
Eine genaue Beschreibung wann was zutrifft und wie diese Parameter festzustellen sind, findet ihr hier:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/249/1924982.pdf
Gruß
Jost