Beiträge von Fritz Celeste (Moderator)

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
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Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

    Liebe Kolleginnen und Kolegen,


    wir, das Team von Poko, wünschen ihnen und Ihren Familien frohe Ostern und erhosame Feiertag!
    Einige von Ihnen genießen sicherlich derzeit einen wohlverdienten Urlaub, aber auch denjenigen, die hiergeblieben sind, soll die Sonne ja die arbeitsfreie Zeit versüßen.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Morgen, liebe Forenmitglieder!


    "Bei der Beurteilung der Frage, ob ausländische Arbeitnehmer der deutschen Sprache im Sinne von § 2 Abs. 5 SchwbWO mächtig sind, ist nicht lediglich darauf abzustellen, ob sie sich bei der täglichen Arbeit hinreichend verständigen können. Entscheidend ist, ob ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um Wahlvorschriften und den Inhalt eines Wahlausschreibens verstehen zu können. Die Antragsteller sind mehrere wahlberechtigte schwerbehinderte Arbeitnehmer. Bei dem beklagten Frachtunternehmen ist eine große Zahl der Mitarbeiter ausländischer Herkunft und spricht überwiegend türkisch. Das ausgehängte Wahlausschreiben liegt auch in türkischer Sprache vor, enthält im Unterschied zur deutschsprachigen Variante jedoch nur die Einladung zur Wahlsitzung.


    Die Richter hielten die durchgeführte Wahl für unwirksam. Der Wahlvorstand habe gegen § 2 Abs. 5 SchwbWO verstoßen, da er die türkisch sprechenden Arbeitnehmer nicht ausreichend über das Wahlverfahren, die Aufstellung der Wähler- und Vorschlaglisten, den Wahlvorgang und die Stimmabgabe unterrichtet habe, obwohl er davon ausgehen musste, dass eine Vielzahl dieser Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht mächtig ist.


    Entscheidend ist vielmehr, ob ihre Deutschkenntnisse ausreichen, um die zum Teil komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt eines Wahlausschreibens verstehen zu können. Im Zweifelsfall muss der Wahlvorstand von unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen ausgehen. "


    LAG Beschluss vom 8. März 2012


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Morgen, liebe Foristinnen und Foristen!


    "Ausbildung ja, Abteilungsleiter nein." So ungefähr lautet die Reaktion vieler Betriebe auf Bewerbungen von Menschen mit Behindering (selbst solchen, die Inklusion sehr ernst nehmen), die zudem einen akademischen Grad oder Titel vorweisen. Zeit-Online hat eine sehr lesenswerte Glosse veröffentlicht, in der eine Bewerberin auf einen Redaktionsposten ihre Eindrücke und Gedankengänge während und nach dem Bewerbungsgespräch schildert:
    http://www.zeit.de/2014/11/beh…rbeit-bewerbung-inklusion.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Liebe Foristinnen und Foristen,


    wir möchten an dieser Stelle einmal Werbung machen für unser Symposium Arbeitnehmervertretung in Krankenhäusern.


    Fachkräftemangel bei Ärzten und Pflegepersonal, stetig steigende Arbeitsverdichtung, verstärkter Wettbewerb und starker Kostendruck – das sind die Themen, denen sich Personal- und Betriebsräte in Kliniken und Krankenhäusern stellen müssen. Viele Mitarbeiter fühlen sich an ihrer Belastungsgrenze, oft leidet auch die Arbeitsqualität. Personelle Verstärkung oder Maßnahmen zur Entzerrung der Arbeitsdichte sind meist nicht in Sicht. Allzu oft sind formelhafte Argumente wie fehlende Möglichkeiten zur personellen Verstärkung oder der Branchendruck vom Arbeitgeber zu hören.


    Personal- und Betriebsräte, Wirtschaftsausschussmitglieder und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Kliniken und Krankenhäusern sind unter diesen Vorzeichen wie kaum zuvor gefordert, die Arbeitnehmer wirkungsvoll zu vertreten und eine sich weiter verschlechternde Entwicklung der Arbeitsbedingungen abzuwenden oder zumindest abzumildern. Es ist daher besonders wichtig, den Auswirkungen des stetigen Wandels durch eine professionelle und nachhaltige Betriebsratsarbeit zu begegnen.


    Auf den Punkt: In diesem Symposium werden die aktuellen Tendenzen mit ihren Folgen für die Arbeitnehmer und die Arbeit der Arbeitnehmervertretung umfassend dargestellt. Sie erfahren, wie Sie kompetent auf den weiter steigenden Druck reagieren können und wie Sie Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Veränderungsprozesse in Krankenhäusern und Kliniken im Sinne der Arbeitnehmer führen können.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Liebe Foristinnen und Foristen,


    genauso, wie wir vom Poko-Team hoffen, dass 2013 für Sie alle ein erfolgreiches Jahr war, so wünschen wir Ihnen allen ein vielleicht sogar noch erfolgreicheres Jahr 2014!
    Es wird viel zu tun geben (insb. natürlich hinsichtlich der Wahlen), aber Herausforderungen sind schließlich da, um gemeistert zu werden.
    Wir bedanken und für Ihr Vertrauen und Ihre Teilnahme und würden uns sehr freuen, wenn es im neuen Jahr genau so produktiv weiter gehen wird.
    In diesem Sinne Ihnen allen einen Guten Rutsch und nur das Beste für 2014!


    Feuerwerkliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Morgen, liebe Foristinnen und Foristen!


    Am 3.12. war Internationaler Tag der Behinderten:
    Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung (auch: Internationaler Tag der Behinderten) ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenktag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern soll.
    http://www.dahw.de/lp/3-dezemb…Ky1-am_lrsCFYmN3godFyAASQ


    Nun interessiert uns von Poko selbsverständlich, ob und inwieweit -insbesondere, aber nicht ausschließlich- SBV-ler bzw. deren Betriebe damit umgehen.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Morgen, liebes Forum!


    Ja, wir können es nicht verhehlen: Wir sind ein wenig stolz über den schmeichelhaften Artikel, den die WN uns anlässlich unseres 50-jährigen Bestehens gewidmet hat. Aber Hand auf's Herz: Wer wäre das nicht?!
    http://www.wn.de/Freizeit/Ratg…ungsinstitut-aus-Muenster
    Wer keine Lust hat, sich den Artikel selbst durchzulesen, dafür aber Interesse am Filmbeitrag zur Betriebsratswahl, die und der klicke einfach hier:
    http://www.youtube.com/watch?v=iHBX736AfwE#t=53


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Morgen, verehrte Foristinnen und Foristen!


    Anja Mengel, Partner der Kanzlei Altenburg Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin, wirft in Ihrem Kommentar in der FAZ die juristisch und praktisch relevante Frage auf, was mit den Arbeitsverträgen im Falle der (Zwangs)Auflösung einer Gewerkschaft geschieht:
    " Mitte des Jahres sprachen die Richter der Gewerkschaft Medsonet das Tarifrecht ab - ein schwerer Einschnitt für Tausende Beschäftigte in Privatkliniken und Pflegediensten. Was passiert mit ihren Arbeitsverträgen? "
    http://www.faz.net/aktuell/ber…weg-und-nun-12622544.html


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Hallo, hochverehrte Foristen und Foristinnen!


    Die von mir für Ihre informative Arbeit sehr geschätzten Rechtsanwälte Frank Hirtes und Jörg Hoffmann haben einen weiteren Teil Ihrer Podcast-Reihe online gestellt.
    Dieses mal geht es um Fragen rund um den Urlaub, die BR-Wahlen im nächsten Jahr, die aktuelle Rechtsprechung des BAG und zudem ein Interview mit Holger Honings, BR Vorsitzender 2. real,- SB- Warenhaus GmbH Dortmund.
    Zum Lauschen bitte hier entlang: http://betriebsrat-podcast.de/…-holger-honings-bag-rspr/


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Morgen!



    Die Wahl eines Betriebsrats ist anfechtbar, wenn die Zahl der in den Wahlurnen befindlichen Stimmen mit der Zahl der Stimmabgabevermerke in der Wählerliste nicht übereinstimmt und die Differenz so groß ist, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen konnte.


    Nach § 19 BetrVG kann die Wahl eines Betriebsrats beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht erfolgt ist. Das gilt nicht, wenn durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte. Eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren ist § 12 Abs. 3 der Wahlordnung zum BetrVG (WO). Danach wirft der Wähler bei der Wahl den Wahlumschlag, in den der Stimmzettel eingelegt ist, in die Wahlurne ein, nachdem die Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt worden ist. Durch den in der Wählerliste anzubringenden Stimmabgabevermerk wird verhindert, dass nicht zur Wahl berechtigte Personen eine Stimme abgeben oder Wahlberechtigte mehrfach wählen. Bei elektronisch geführten Wählerlisten kann die Stimmabgabe auch elektronisch vermerkt werden. Eine spätere Ergänzung oder Berichtigung der Stimmabgabevermerke ist nicht zulässig. Die Stimmabgabe der Wähler kann auch nicht auf andere Weise als durch die Vermerke in der Wählerliste festgestellt oder bewiesen werden. Ergibt sich nach Abschluss der Wahl, dass sich in den Wahlurnen mehr Stimmzettel befinden, als die Wählerliste an abgegebenen Stimmen ausweist, lässt sich der hieraus folgende Verstoß gegen § 12 Abs. 3 WO nicht nachträglich heilen. Insbesondere kann nicht auf andere Weise - etwa durch nachträgliche Auswertung von Protokollierungsdateien oder durch Befragung von Zeugen - der Nachweis geführt werden, dass weitere Wähler als diejenigen, deren Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt ist, ihre Stimme abgegeben haben.
    Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts erklärte daher - anders als zuvor das Landesarbeitsgericht - auf Antrag von neun wahlberechtigten Arbeitnehmern die im Frühjahr 2010 durchgeführte Betriebsratswahl im Volkswagen-Werk Hannover für unwirksam. Bei der Wahl befanden sich 105 mehr Stimmzettel in den Wahlurnen als Stimmabgabevermerke in der elektronischen Wählerliste. Hierdurch konnte das Wahlergebnis beeinflusst werden. Der später unternommene Versuch, durch Auswertung von Protokollierungsdateien und Befragung von Arbeitnehmern die Differenz zu erklären, war nicht zulässig.



    Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11 -
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 12. September 2011 - 13 TaBV 16/11 -


    Quelle: http://juris.bundesarbeitsgeri…richt=bag&Art=pm&nr=16743


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Eine wunderschöne neue Woche, liebe Forist_innen!


    "Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Heilbronn betrifft die Anbringung von
    Namensschildern an Spinde zur Erleichterung der Kontrolle der Einhaltung
    von Hygienerichtlinien mittelbar das Verhalten der Mitarbeiter
    bezüglich der betrieblichen Ordnung und unterliegt aus diesem Grunde der
    Mitbestimmung des Betriebsrates.[...]"


    bit.ly/namensschilder


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

    Guten Nachmittag, liebes Forum!


    "Hamburger Mitarbeiterinnen von Deutschlands größter Friseurkette Klier haben einen wichtigen Sieg im Streit mit ihrem Arbeitgeber errungen. Das Landesarbeitsgericht der Hansestadt wies am Donnerstag einen Antrag des Unternehmens ab, mit dem die Geschäftsleitung die laufenden Betriebsratswahlen für die Region Hamburg-Schleswig Holstein abbrechen lassen wollte."


    bit.ly/Friseurinnen



    Freundliche Grüße,
    F.Celeste