Beiträge von Rita

Hallo,

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    Hallo,


    ich kann mich nicht mehr so ganz an das Haftungsmodell entsinnen.


    Die Verfahrensweise bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit kenne ich.Wenn ich mich recht erinnere, ist man bei Vorsatz voll dabei. Gilt dies eigentlich auch bei grober Fahrlässigkeikt ? Wir hatten einen Messeauftritt und ein Mitarbeiter hat die Geldbörse mit den Spesengeldern und Notfallzulagen unverschlossen in den Schrank gelegt.. Das muss wohl jemandem aufgefallen sein; lange Rede - kurzer Sinn:: Das Geld ist weg.


    Der Arbeitgeber ist ganz klar der Meinung, dass hier keine mittlere, sondern auf jeden Fall grobe Fahrlässigkeit gegeben sei > er kommentierte seine Ansicht mit " Das geht gar nicht > Geld hat immer am Mann zu bleiben ". Ich glaube, dass ein Arbeitsrichter nicht sonderlich anders argumentieren würde, vor allem weil es hier um einen Betrag von ca 1350 € ging.



    Hat jemand von Euch auch schon einmal mit etwas ähnlichem zu tun gehabt ?

    Hallo,


    den Skandal würde sich der Arbeitgeber nicht leisten wollen. Den Missmut in der Belegschaft ebenso wenig. Ich denke nicht, dass sich jemand (wenn er nicht unbedingt muss) auf eine Stelle in einem solchen Unternehmen bewerben würde.


    Wenn ich recht gehte, würden diese Beweise vor dem Arbeitsgericht auch generell verworfen und es würde so getan als wenn der Beweis nie in den Gerichtsakten aufgeführt worden sei .


    Viele Grüße,


    Rita

    Hallo,


    das Urteil des BAG finde ich schon richtungsweisend: Hier geht es ja vornehmlich un Reinigungstätigkeiten und nebenher> um Tätigkeiten an der Kasse . Was sodann im kaufmännischen Bereich oder im Gastro/ Dienstleistungsbereich verlangt werden kann, sollte damit evident sein.


    Ich glaube nicht, Benjes, dass das LAG Hamm den von Dir zitierten Fall vor diesem Hintergrund noch einmal so bearbeiten würde. Was aber natürlich sein kann (und hier lerne ich auch sehr genre dazu) ist, dass es für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen zustande gekommen ist, hier sozusagen eine Art "Bestandsschutz" haben ?


    Könnte ein solcher aber dann wiederum mit einer Änderungskündigung aufgehoben werden ?

    Hallo,


    ich könnte mir durchaus vorstellen, dass insbesondere den jungen Leuten, die partout noch nicht wissen, wo genau in beruflicher Hinsicht die Reise hingehen soll, eine solche Messe helfen kann. Gerade Betriebe, die unter einem Mangel an Auszubildenden zu leiden haben, können sich auf einer solchen Messe besser in Szene setzen und zudem auch ihr Image aufpolieren.


    Ich persönlich habe in meinem Beurfsleben auch viel lernen müssen. Heutzutage finde ich es selber sehr erschreckend, wie naiv man in diesem Lebensalter noch an das Thema Berufswahl herangeht.


    Schönen Gruß,


    Rita

    Hallo,


    ohne entsprechende Kinderbetreuung geht es einfach nicht. Selbst wenn man es vielleicht partiell hinbekommen würde ; irgendwann würde eines der beiden Tätigkeitsfelder leiden; entweder die Karriere oder eben das Kind oder die Familie. Zudem ist es mir als Mutter schon sehr wichtig, meinen Kindern eine Begleitung durch ihr Leben bieten zu können. Die Erziehung nahezu vollkommen aus der Hand zu geben, könnte ich mir persönlich nicht vorstellen.



    Rita

    Hallo,


    gibt es eigentlich einen generellen Anspruch des Arbeitnehmers darauf, dass er an den Leistungen, die urheberrechtlich geschützt sind, eine Teilhabe bzw Vergütung in Bezug auf die Lizenzerträge erhält ?


    Eigentlich ist es doch zumindest auch sein geistiges Eigentum

    Hallo,


    bei normalen Arbeitsverträgen kann die Zeit, die man durch Verspätung versäumt hat, ja nicht nacharbeiten. Gilt dies auch, wenn Gleitzeit vereinbart worrden ist ? Hier müsste es doch einfacher zu realisieren sein, oder nicht ?


    Wäre schön, wenn jemand die Antwort weiß, wir sind uns recht uneinig

    Hallo,


    ich finde dieses Engagement ebenfalls sehr begrüßenswert. Es wäre doch auch sehr schade, wenn den Helfern dadurch auch noch Nachteile entstehen würden; die Tätigkeiten sind zumeist auch schon so gefahrenträchtig genug.


    Schönen Gruß,


    Rita

    Hallo Jost,


    da muss ich Dir leider recht geben. Ein ähnliches Beispiel bildeten bei uns in der Vergangenheit die Bildschirmpausen. Damit auseinandergesetzt haben wir uns erst, als uns ein Kollege darauf aufmerksam gemacht hat. Sein Augenarzt hatte ihm gesagt, dass er in der Zukunft darauf Acht geben solle.


    MfG


    Rita