Arbeitsvertrag

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Hi,
    ich weiss, meine frage hat nicht direkt was mit dem forum zu tun, aber indirekt bin ich der meinung, das ihr gesetzes vertraut seit und mir bei einer "übersetzung" helfen könnt.


    nachdem ich verpasst habe den antrag auf unbefristete übernahme als JAV´ler zu stellen(fehlende info des PR) habe ich nun einen neuen job gefunden. im Arbeitsvertrag ist ein Paragrraph der mich stutzig macht:

    Zitat


    §2 Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen

    Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden rechtlich zulässigen Regelungen betroffen wurden, finden die Tarifverträge des Baugewerbes ohne die Tarifverträge über die zusätzliche Altersversorgung, die Betriebsvereinbarungen der XXX BKK sowie die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.


    ich bin mir nicht sicher wie ich das "ohne" deuten soll.
    a) entweder den TTV ohne den TV Altervers., oder
    b) den TV ohne ohne den TV Altersvers., (ohne) die Betriebsvereinbarungen sowie (ohne) die gesetzl. Best.
    wobei des ohne die gesetzlichen bestimmungen schwachsinnig wäre.


    Ich bin mir grad net sicher, tendiere aber eher zu a, hab den absatz schon 100mal gelesen ;o)


    wäre net wenn ich von euch ne meinung bekomme!


    Danke !!!!!!!!!


    Greetz
    ChrisCros

  • also ein arbeitsvertrag kann einen GÜLTIGEN tarifvertrag nicht einfach aushebeln, das geht nicht. möglich wäre das nur wenn der tarifvertag bereits ausgelaufen ist und für gewerkschaftsmitglieder nachwirkt, dann betrifft er neueinstellungen nicht. aber vielleicht steht dazu ja auch was in dem TV selbst drin!? normal geht das jedenfalls nicht einfach über einen arbeitsvertrag. ich würde mich da mal an die zuständige gewerkschaft wenden, vor allem halt auch wegen dem was in den tarifverträgen drinsteht.
    aber im normalfall ist dieser teil im arbeitsvertrag eigentlich unwirksam.

  • Servus!


    Tja, das leidige Thema mit den Tarifverträgen!


    Ich würde das ganze so interpretieren, das dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, aber den Manteltarifvertrag "akzeptiert" nur die anderen abgeschlossenen in der Branche wohl nicht. Das wäre soweit rechtens.


    Weil ja was von Baugewerbe drinsteht - solltest Dich am besten mal an die IG BAU wenden, die sollten dir auf alle Fälle helfen können.


    Liebe Grüße
    rainbow1979 8)

  • Servus!


    Ein Tarifvertrag kann nicht tarifgebunden sein.


    Wenn Dein AG im Arbeitgeberverband (der den TV ausgehandelt) hat, ist, seit ihr tarifgebunden!


    Dann aber normalerweise ohne wenn und aber....


    Am besten, du wendest dich doch mal an die IG BAU.


    Grüßle
    rainbow1979 :lol:

  • Zitat von "ChrisCros"



    §2 Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Bestimmungen

    Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden rechtlich zulässigen Regelungen betroffen wurden, finden die Tarifverträge des Baugewerbes ohne die Tarifverträge über die zusätzliche Altersversorgung, die Betriebsvereinbarungen der XXX BKK sowie die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.


    Diese Unterstellungsklausel bedeutet, dass die Tarifverträge des Baugewerbes Anwendung finden, mit Ausnahme der Teil über die zusätzliche Altersversorgung. Weiterhin gelten die Betriebsvereinbarungen der XXX BKK sowie die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.


    Also hattest du mit a) recht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!