Problem bezüglich BVJ / Ausbildung

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  • Hallöchen!


    Wir haben aktuell das folgende Problem mit einem weiblichen "Azubi":


    Sie befindet sich momentan in einer Art Vorbereitungsjahr (BVJ?). Irgendwie hängen da Arbeitsamt und IHK drin, kann aber noch nichts genaues sagen weil mir bisher keine Verträge vorliegen.


    Jedenfalls heißt es nun von der Geschäftsleitung, dass diejenige im Herbst in ein reguläres Ausbildungsverhältnis übernommen werden soll - jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie ab sofort ganztags Zentrale-Dienst leistet!!! Das kann ja wohl nicht im Sinne der Ausbildung (zur Industriekauffrau) sein...


    Wir sehen uns also einer Art Erpressung ausgesetzt: Entweder sie übernimmt ausbildungswidrige Arbeiten, oder sie kann gehen! Rechtlich haben wir keine Möglichkeit vorzugehen, da offiziell noch kein Ausbildungsverhältnis besteht.


    Was können wir tun???


    *LG* p//a

  • grundsätzlich finde ich sowas nicht gut da sie jetzt dann ja einen job machen soll der sonst bestimmt anders besetzt werden müsste. interessant fänd ich das wenn sie sie zusätzlich ausbilden würden, also wenn jetzt schon alle stellen besetzt sind.


    wenn sie dann ihre ausbildung beginnt hört der zentraledienst aber auf, oder??? und soll sie ihr berufsvorbereitungsjahr dann abbrechen und praktisch als ungelehrnter arbeiter eingestellt werden (also mit richtiger bezahlung)?? dann wär es ja auch ok, vorausgesetzt sie bekommt auch sofort den ausbilungsvertrag!!!!


    und wenn sie einfach so ihr vorbereitungsjahr weitermachen und den job übernehmen soll wäre ich mir nicht so sicher dass ihr da nichts machen könnt. denn wie du schon sagst, das wäre ja nicht im sinne des erfinders und ihk und arbeitsamt wären bestimmt nicht sehr erfreut darüber zu erfahren dass ihre förderungsgelder dazu missbraucht werden arbeitsplätze abzuschaffen bzw. kostenlos zu besetzen!!


    edit: wie alt ist sie denn??? weil sie ja nur wenn sie unter 18 ist überhaupt in euren zuständigkeitsbereich fällt! sonst wäre ja in erster linie der br zuständig!!

  • Der Witz an der ganzen Sache ist ja, dass die Dame die bisher Zentrale machte (und das seit 12 Jahren!) nun plötzlich in den Verkauf wechseln soll. Selbstverständlich würde unsere Azubine auch während der regulären Ausbildung ganztags Zentrale schieben... :evil:

  • Also ich verstehe das ganze momentan so:
    1. Die Frau ist momentan in einem Berufsvorbereitungsjahr (gefördert von der Arbeitsagentur und der IHK) und soll bis zum Herbst 2006 in "Zentraledienste" arbeiten.
    2. Im Herbst 2006 beginnt dann eine normale Ausbildung nach BBiG zur Industriekauffrau.


    Wo ist nun das Problem?
    Unter 1. kann Sie ja als "ungelernte" Kraft bzw. als BVJ das ganze machen und beginnt dann im Herbst mit einer Ausbildung in der sie dann auch alle Ausbildungswichtigen Dinge die zur Industriekauffrau benotwendigt werden erlernt und da wird sie nicht nur als "Telefonistin" arbeiten.

  • Erster Teil richtig verstanden, zweiter Teil nicht ;) Es ist tatsächlich so angedacht, dass sie für immer (also auch während der Ausbildung ab Herbst 2006) den Ganztags-Zentrale-Dienst übernimmt!


    Auch könnte ich es nicht begrüßen wenn sie nur bis zum Herbst in der Zentrale eingesetzt würde, denn durch das BVJ verkürzt sich die Ausbildungsdauer entsprechend. Es "fehlt" dann praktisch 1 Jahr.

  • na dann ist ihre ausbildung jawoh garnichts wert und lediglich eine günsitge besetzung für deinen chef!!!! das kanns ja mal nicht so ganz sein, vor allem wird das mädel so doch nie ihr ausbildungsziel erreichen!!!


    also da würde ich auf jeden fall einen riegel vorschieben, das kann ja net ganz sein!!! wenn ihr es vorher nicht verhindern könnt verletzt der ausbildende auf jeden fall seine gesetzlichen pflichten, spätestens da könnt ihr was machen! vorher wird es halt schwer sein ein solches vorhaben zu beweisen...

  • Das wäre dann eine extrem günstige Arbeitskraft an der Zentrale... das kann meines Erachtens nicht zulässig sein. Die Ausbildungsinhalte können dort ja auch gar nicht vermittelt werden.


    Was sich die Arbeitgeber doch heutzutage einfallen lassen. :roll:

  • Also normalerweise müsste es doch auch für solche sogenannten Vorbereitungsjahre einen Plan geben was in dieser Zeit vermittelt werden soll/muss. Das gibt es im Normalfall bei Praktikanten ja auch.


    Wenn es sowas tatsächlich gibt wird man sich auch daran halten müssen.


    Die Frage ist eben ob es ihr nützt, wenn sie jetzt auf die Barrikaden geht... Recht haben und Recht bekommen sind eben leider immer noch zwei paar Stiefel. :(


    Ich denke es gibt schlimmere Dinge als die Telefon- und Infozentrale zu besetzen. Bitte nicht falsch verstehen. Ich halte das für ziemlich bedenklich was die Firma da macht, aber wenn sie durch "Aussitzen" der Zeit einen Ausbildungsvertrag erhält kann sich ja nach der Unterzeichnung des Vertrages bzw. ganz im Notfall nach der Probezeit immer noch auf die Barrikaden gehen... ich denke die IHK wird da dann auch ganz genau hingucken.


    Ich drücke die Daumen, dass da was Vernünftiges für die Kollegin rauskommt.

  • Was auf jedenfall ganz wichtig ist, das Mädel soll sich mal den Ausbildungsrahmenplan der nach dem BBiG verlangt wird vom Ausbilder geben lassen. In diesem Plan muss aufgelistet werden, was wann wie wo in welchem Ausbildungsjahr dem Auszubildenden an Lehrinhalten vermittelt werden soll/muss. Und da kann der Ausbilder nicht nur reinschreiben: "drei Jahre Telefonzentrale"

  • Zitat von "kandschwar"

    Was auf jedenfall ganz wichtig ist, das Mädel soll sich mal den Ausbildungsrahmenplan der nach dem BBiG verlangt wird vom Ausbilder geben lassen. In diesem Plan muss aufgelistet werden, was wann wie wo in welchem Ausbildungsjahr dem Auszubildenden an Lehrinhalten vermittelt werden soll/muss. Und da kann der Ausbilder nicht nur reinschreiben: "drei Jahre Telefonzentrale"


    Genau so isses! Zudem muss der Ausbildungsbetrieb auch der Kammer die Vermittlung der Kenntnisse nachweisen. Ihr als JAV könnt euch an dieser Stelle mal mit dem Betriebsrat und ver.di zusammensetzen, um die rechtliche Lage klar zu kriegen. Ansonsten ist kandschwars Hinweis wichtig - den Rahmenplan können sie nicht mit (so genannten)ausbildungsfremden Tätigkeiten vollschreiben.

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