Versetzung ohne Betriebsstätte

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  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal eine Frage ;)
    Ist es möglich, jemanden zu Versetzen (örtlich an einen anderen Standort), obwohl da noch keine Betriebsstätte gegründet ist?
    Der Zeitraum der Versetzung übersteigt ein Jahr mindestens.


    Gruß, Gerd

  • Hallo Wierichs,


    der Arbeitsort muss vertraglich beschrieben werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Nachweisgesetz ;§ 2 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzulegen. Hierzu gehört auch der Arbeitsort, an dem die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen ist. Bei wechselnden Arbeitsorten ist deshalb ein Hinweis im Arbeitsvertrag notwendig, der ausdrücklich festlegt, dass die Arbeitsleistung an verschiedenen Orten zu erbringen ist, vgl. § 2 Absatz 1 Nr. 4 NachwG.


    MfG


    Horst

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