Streitthema Rückkehr zur Vollzeit nach Arbeitszeitreduzierung

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    Insbesondere die Kolleginnen, aber zunehmend sicher auch die Kollegen kennen das Problem vermutlich: Nachwuchs kündigt sich an oder ältere Familienmitglieder bedürfen regelmäßiger Hilfe und wir senken daher die wöchentliche Verfügbarkeit auf eine Teilzeitstelle; vorübergehend, wie wir hoffen. So weit, so unproblematisch. Probleme können dann jedoch aufkommen, wenn die Phase der familiären oder sonstigen anderweitigen Zeiteinplanung sich dem Ende zuneigt und man gerne wieder in Vollzeit aktiv werden will. Der Kollege RA Thomas Ramm fasst in unserem aktuellen Newsletter die durch die Novellierung des Teilzeit- und Befristungsgesetz geplanten Neuerungen für Sie zusammen. Jenseits der (kommenden) Rechtslage finden wir es allerdings spannend zu erfahren, wie die Thematik in Ihrem Betrieb bisher angegangen wurde und wird: Ist es völlig normal für die Kolleginnen und Kollegen in die Vollzeit zurückkehren zu können? Hat es hier schon einmal Stress gegeben, der möglicherweise auch durch Einschreiten von Dritten geklärt werden musste? Und was halten Sie von den geplanten Änderungen des Gesetzgebers?


    Wir sind wie immer wahnsinnig gespannt auf Ihre Erfahrungen und Meiungen und freuen uns auf einen lebhaften Austausch!


    Erwartungsvolle Grüße,
    F.Celeste

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