Hallo an alle,
Folgende Sachlage; Wir sind eine Unternehmensgruppe mit drei Betriebsteilen. Jeder Betrieb hat seinen eigenen Betriebsrat.
Einer unserer Mitarbeiter ist seit mehreren Jahren in einen anderen Betrieb des Unternehmens versetzt. Schriftlich gibt es da nichts.
Gesamtbetriebsrat ist auch nicht vorhanden. Also; Arbeitsvertraglich ist der Mitarbeiter bei uns (Fa. A), Tätig jedoch in dem zweiten Betrieb (Fa. B)
Jetzt möchte sich eben dieser Mitarbeiter bei uns (Fa. A) als Betriebsrat aufstellen lassen, wobei eine tatsächliche Eingliederung in Fa. A nicht besteht, eben nur auf dem Papier.
Nun die Frage; Ist der Mitarbeiter in Fa. A wählbar? Darf der MA bei uns wählen? Oder eben in Fa. B, da er dort seit Jahren arbeitet und eingegliedert ist?
Bis heute konnte uns niemand eine vernünftige, rechtskräftige Antwort darauf geben. Leider nicht einmal die IGM.
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.
Gruß
HK73
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