Wählbarkeit ungeklärt

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  • Hallo an alle,
    Folgende Sachlage; Wir sind eine Unternehmensgruppe mit drei Betriebsteilen. Jeder Betrieb hat seinen eigenen Betriebsrat.
    Einer unserer Mitarbeiter ist seit mehreren Jahren in einen anderen Betrieb des Unternehmens versetzt. Schriftlich gibt es da nichts.
    Gesamtbetriebsrat ist auch nicht vorhanden. Also; Arbeitsvertraglich ist der Mitarbeiter bei uns (Fa. A), Tätig jedoch in dem zweiten Betrieb (Fa. B)
    Jetzt möchte sich eben dieser Mitarbeiter bei uns (Fa. A) als Betriebsrat aufstellen lassen, wobei eine tatsächliche Eingliederung in Fa. A nicht besteht, eben nur auf dem Papier.
    Nun die Frage; Ist der Mitarbeiter in Fa. A wählbar? Darf der MA bei uns wählen? Oder eben in Fa. B, da er dort seit Jahren arbeitet und eingegliedert ist?
    Bis heute konnte uns niemand eine vernünftige, rechtskräftige Antwort darauf geben. Leider nicht einmal die IGM.
    Ich bedanke mich schon mal für die Antworten.
    Gruß
    HK73

  • Moin,
    eine Unternehmensgruppe.
    Drei Einzelbetriebe, die im einzelnen unabhängig voneinander arbeiten, sich aber auf dem selben Gelände befinden und die selbe Geschäftsführung haben.
    Und jeder Einzelbetrieb hat auch seinen eigenen Betriebsrat. Das Personal wird, bei Bedarf, hin und her versetzt.
    Schweres Thema, ich bekomme jedenfalls von niemandem eine klare Antwort, oder nur so etwas wie: Bloß keine zu hohen Wellen schlage!
    [*]

  • Bei der Aufstellung der Wählerliste kommt die Frage ja auf. Ist die Person denn auf beiden Wählerlisten geführt?
    Aber, sauber seid ihr doch, wenn in einer Wahlvorstandssitzung darüber beraten wird und ein Beschluss gefasst wird, wie auch immer dieser aussieht. Es ist doch eine Auslegungssache der Versetzung.

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