Diskriminierung durch Einschränkung bei Datenzugriff?

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  • Hallo zusammen,
    wir haben im Betrieb folgenden konkreten Fall: Einem Mitarbeiter einer Abteilung wird der Zugriff auf rund 90% aller Daten der Arbeitseinheit per Rechtevergabe verweigert, alle anderen Mitarbeiter haben 100% Zugriff auf alles. Der MA fühlt sich ungleich behandelt und diskriminiert, hat deswegen Beschwerde eingereicht.
    Der AG argumentiert dagegen, daß der MA
    alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeiten erforderlichen
    Zugriffsberechtigungen hat und ein arbeitsrechtlicher Grundsatz zur Rechtevergabe auf Datenlaufwerken nicht besteht.
    Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
    Vielen Dank und schöne Grüsse
    Michael Strauch

  • Hallo Michael,


    rein vom Zugriffskonzept wäre das korrekt. Du sollst nur auf so viele Daten Zugriff haben, wie es für Deine Arbeit unbedingt nötig ist. Eventuell muss man also bei den Anderen ansetzen, weil die zu viele Zugriffe haben.


    Wenn Ihr einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten habt, schaltet ihn ein.


    Viele Grüße
    Björn

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