Hallo zusammen,
wir haben im Betrieb folgenden konkreten Fall: Einem Mitarbeiter einer Abteilung wird der Zugriff auf rund 90% aller Daten der Arbeitseinheit per Rechtevergabe verweigert, alle anderen Mitarbeiter haben 100% Zugriff auf alles. Der MA fühlt sich ungleich behandelt und diskriminiert, hat deswegen Beschwerde eingereicht.
Der AG argumentiert dagegen, daß der MA alle zur Wahrnehmung seiner Tätigkeiten erforderlichen
Zugriffsberechtigungen hat und ein arbeitsrechtlicher Grundsatz zur Rechtevergabe auf Datenlaufwerken nicht besteht.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
Vielen Dank und schöne Grüsse
Michael Strauch
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