Fristlose Kündigung aber der Br ist nicht beschlussfähig, was nun?
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Das ist etwas wenig Input, findest Du nicht? Eventuell möchtest Du im Gesetz oder im Kommentar nachlesen? Tipp: Betriebsverfassungsgesetz
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Hallo,
danke erst einmal für die Antwort. Ich bin noch neu hier und muss mich erst einmal zurechtfinden.
Wir sind ein Betriebsrat von 7 Mitgliedern und davon sind nur 3 im Haus.
Was können wir machen wenn ein wichtiger Beschluss gefasst werden muss? Oder sind wir einfach nur
machtlos? -
Morgen!
Da es sich um eine zwingende Mitbestimmungssache handelt, könnte ihr wenn ich mich nicht irre den Beschluss trotz eigentlicher Nichtigkeit treffen und die Wirkung bleibt dieselbe. Der AG hat hier das Nachsehen, der kann nicht einfach kündigen ohne euch anzuhören.
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Dass der AG nicht ohne Anhörung kündigen kann, ist richtig. Ein Beschluss trotz mangelnder Beschlussfähigkeit wäre aber nichtig. Habt Ihr keine Ersatzmitglieder, die Ihr laden könnt?
Viele Grüße
Björn -
Wir sind Ordnungsgemäß angehöhrt wurden. Aber wenn nur 3 von 7 Mitglieder im Haus sind kann man ja keinen Beschluss fassen. Ersatzmitglieder haben wir leider keine mehr.
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"Ist die Gesamtzahl der BRMitgl. auch nach Eintreten sämtlicher ErsMitgl. unter die vorgeschriebene Zahl gesunken ist bis zur Neuwahl des BR von der Zahl der noch vorhandenen BRMitgl. einschließlich der nachgerückten ErsMitgl. auszugehen. Gleiches gilt, wenn infolge einer vorübergehenden Verhinderung von BRMitgl. der BR auch nach Einrücken von ErsMitgl. nicht mehr mit der vorgeschriebenen Zahl besetzt ist (BAG 18.8.82. ...)." (Fitting Rn 12 zu § 33)
Und ansonsten: Lieber fasse ich doch einen Beschluss der möglicherweise vom Arbeitgeber vor Gericht erfolgreich angefochten werden kann, als gar keinen Beschluss zu fassen....
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Hallo,
vielen dank das ist genau das was wir wissen wollten. Uns fällt ein Stein vom Herzen.
Damit ist alles beantwortet.
Danke Euch allen. -
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