Zeiterfassung AT-Mitarbeiter

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  • Hallo Rolf-Sybille!


    AT-Mitarbeiter sind keine Leitenden Angestellten und unterliegen somit vollumfänglich der Mitbestimmung. Falls es im Betrieb eine Betriebsvereinbarung gibt, die für alle Arbeitnehmer die Teilnahme an der Zeiterfassung verpflichtend vorschreibt, dann gilt diese auch für AT-Mitarbeiter.

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