ASA-Sitzung ohne Arbeitsmediziner

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  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen



    Wir als Gremium haben momentan ein kleines Problem. Seit Einführung des ASA (2014) haben wir eine offizielle Betriebsärztin, welche wir leider noch nie zu gesicht bekommen haben. Nach mehrmaligem Ansprechen bei der Geschäftsführung, überlegen wir, wie wir hier ein wenig Druck ausüben können. In KEINER ASA-Begehung war bisher diese ominöse Betriebsärztin mit dabei, somit fehlt uns immer die Beurteilung eines Fachlichen Ansprechpartners zum Thema arbeitsbedingter Erkrankungen.


    Leider haben wir weder in den gesetzlichen Vorgaben, noch auf den Seites des Fachausschusses - Organisation des Arbeitsschutzes (HVBG) einen Hinweis gefunden, ob und wie oft der Betriebsarzt an den Sitzungen / Begehungen teilnehmen muss.


    Leider ist unsere GF nur mit gesetzlichen Vorgaben oder Urteilen hinter dem Ofen vor zu locken.


    Über Hinweise von euch, wären wir sehr dankbar.


    LG Chriss

  • Hallo, das ist ja eine echte Herausforderung für den Betriebsrat. Zunächst stellt sich die Frage, wie groß das Unternehmen ist? Mehr als 20 Beschäftigte? Dann benötigen Sie einen Sicherheitsbeauftragten, der an jeder ASA-Sitzung teilnimmt und mit FaSi und Betriebsarzt zusammenarbeiten muss! Entsprechende Schulungen sind für den Sicherheitsbeauftragten vorgesehen, diese werden kostenlos von der zuständigen Berufsgenossenschaft durchgeführt, der Mitarbeiter ist hierzu vom Arbeitgeber freizustellen.
    Ist der Betriebsarzt mit Zustimmung des Betriebsrats berufen worden? Das ist zwingend erforderlich! Dann kann ein Betriebsarzt auch vom Betriebsrat abberufen werden, wenn er z. B. nicht mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet:
    http://www.gesetze-im-internet.de/asig/__9.html


    Kommt hier keine Einigung zustande, greift Betriebsverfassungsgesetz
    § 87 Mitbestimmungsrechte:
    (2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.




    Ausschnitt aus der DGUV Vorschrift 1, Viertes Kapitel „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“:


    Erster Abschnitt: Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung,
    Sicherheitsbeauftragte
    § 19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
    (1)
    Der Unternehmer hat nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsinge¬
    nieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) und der hierzu
    erlassenen Unfallverhütungsvorschriften Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte
    zu bestellen.
    (2)
    Der Unternehmer hat die Zusammenarbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der
    Betriebsärzte zu fördern.


    § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
    (1)
    In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter
    Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbe¬
    dingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der
    erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

    Im Unternehmen bestehende Unfall¬ und Gesundheitsgefahren,

    Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

    Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

    Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,

    Anzahl der Beschäftigten.
    (4)
    Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und
    Betriebsärzte mit den Sicherheitsbeauftragten eng zusammenwirken.


    Die komplette DGUV Vorschrift 1 kann unter dem folgenden Link bei der VBG gelesen werden, inhaltlich sind die Vorschriften bei allen Berufsgenossenschaften gleich:
    http://www.vbg.de/SharedDocs/M…_blob=publicationFile&v=6


    Ich freue mich, wenn auch noch der eine oder andere Betriebsrat hier antowrten würden! Herzliche Grüße Sybille Wasmund

  • Liebe Sybille,


    herzlichen Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Antwort.
    Die Ausschussarbeit selbst funktioniert. Nur die medizienische Auswertung verschiedener krankheitsbedingter Ausfälle und die Prüfung auf Zurückführung von arbeitsmedizinischen Aspekten fehlt uns vollends.


    Dieses werden wir nun in den nächsten Tagen aktiv in Angriff nehmen: ;)

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