Liebe Kollegeinnen und Kollegen,
eine sehr häufig aufkommende Frage im Zusammenhang mit dem Schulungsanspruch ist diejenige, ob auch Ersatzmitglieder einen solchen haben. Eine vollends gefestigte Rechtsprechung liegt hier leider bisher nicht vor, allerdings hat das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein jüngst abermals entschieden, dass ein solcher Anspruch bestehen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass es wahrscheinlich erscheint, dass das betroffene Ersatzmitglied zukünftig häufiger an Betriebsratssitzungen teilnehmen wird.
http://www.shz.de/tipps-trends…ung-haben-id15969731.html
Freundliche Grüße,
F.Celeste