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  • In die optische Gestaltung der BR-Infos kann der Arbeitgeber nicht eingreifen. Möglicherweise könnte er dagegen vorgehen, wenn Ihr das Firmenlogo ungenehmigt verwendet (und evtl. auch noch verfremdet oder in einen ungünstigen Zusammenhang stellt).


    Allenfalls könnte der Arbeitgeber also versuchen, über die Kostenschiene etwas zu erreichen, aber dazu müsste er darlegen können, dass diurch die Nichtverwendung des Logos Kosten entstehen die nicht notwendig sind.

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