Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird am 01.04.2017 in Kraft treten mit dem Ziel der Verhinderung von Rechtsmissbräuchen in den Bereichen Dienst- oder Werkverträgen und vorübergehende Leiharbeit, sowie den Grundsatz der gleichen Entlohnung und Behandlung (Equal pay und Equal treatment) möglichst effektiv umzusetzen. Unser Referent Wulfhard Göttling, Vorsitzender Richter am LAG Düsseldorf a. D., hat dieses Vorhaben in unserem neuen Newsletter kritisch beleuchtet.
Was denken Sie: Ist das Gesetz geeignet, die Praxis erfolgreich zu verhindern oder zumindest einzudämmen? Wo sehen Sie Probleme? Hätte es der Neuregelung unter Umständen gar nicht bedurft?
Teilen Sie mit uns Ihre Meinung. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion.
Freundliche Grüße,
F.Celeste