Beleidigung in Facebook mittels Emoticons - Fristlose Kündigung?

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    "Beleidigt ein Beschäftigter in Facebook seine Vorgesetzten
    mittels Emoticons, rechtfertigt das nicht in jedem Fall eine Kündigung.
    Der Arbeitgeber muss immer erst prüfen, ob eine Abmahnung als milderes
    Mittel geeignet wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man in sozialen
    Netzwerke deutlich heftiger »vom Leder zieht«, als im direkten
    Gespräch. So das LAG Baden-Württemberg im Falle eines Arbeitnehmers, der
    seine Vorgesetzten als »fettes Schwein« und »Bärenkopf« bezeichnet
    hatte."


    http://www.bund-verlag.de/blog…cebook-mittels-emoticons/


    Grüße,
    Jörn

  • "Im Tatsächlichen ergänzte die Beklagte (insoweit unbestritten) ihren Vortrag dahingehend, dass Herr F. sehr korpulent sei und Herr H. wegen einer Knochenerkrankung sehr markante Gesichtszüge, insbesondere eine breite Stirnfront und eine breite Nase habe, sowie breitere Hände."


    Insgesamt ist das Urteil wirklich schön zu lesen, wo sonst findet man emoticons in einem arbeitsgerichtlichen UrteiL?


    Und ja, die Richter haben sich wirklich viel Mühe mit der Sachaufklärung gegeben:


    "Ob und wie grob „[Bildchen]kopf“ eine Beleidigung darstellt, hängt von den Umständen und auch vom Adressaten der Beleidigung ab.

    Das vom Kläger benutzte Emoticon [Bildchen] bedeutet ausweislich der List of Emoticons for Facebook (http://www.symbols-n-emoticons…ebook-emoticons-list.html) nämlich nicht „Bärenkopf“, sondern „monkey face“. Ein Bärenkopf wird dagegen mit dem Emoticon [Bildchen] ausgedrückt, welches „teddy bear Emoticon“ heißt. Aber offenbar haben beide Parteien das verwendete Emoticon als Bärenkopf angesehen."

  • Würde dir (B.Ruhigend) da schon recht geben, aber ich finde das hier
    "Die Kündigung war aber im konkreten Fall nicht verhältnismäßig. Es ist
    davon auszugehen, dass dem Beschäftigten die Tragweite seines Tuns und
    die Reichweite der Beleidigungen nicht bewusst war. Der Arbeitnehmer
    ging vielmehr davon aus, dass die verwendeten Codes und Spitznamen nicht
    allgemein verständlich seien. »Die Beleidungen sind ein Ausdruck
    des vielfach zu beobachtenden Phänomens, dass unter dem Schutz der
    Anonymität der sozialen Netzwerke deutlich heftiger »vom Leder gezogen«
    wird als man dies in einem Gespräch direkt Auge in Auge getan hätte«
    , so das LAG Baden-Württemberg."
    nicht nachvollziehbar: Weder das Argument das es in sozialen Netzwerken eine niedrigere Hemmschwelle gibt, noch das die Emoticons nicht allgemein verständlich seien überzeugt mich. Wer das heute nicht weiß der hinkt einfach der Zeit hinterher. Aber das schützt ja nicht vor Strafe...

  • Hallo C.Reinhardt,
    dass Dich dies nicht überzeugt, kann ich nachvolllziehen. Im Endeffekt ist die Beleidigung genauso intensiv wie jene, die man zum Beispiel per Brief formuliert hätte.
    Leider ist es aber in unserer Geselllschaft immer noch so, dass dass Facebook & Co. immer noch mehr oder minder als rechtsfreier Raum angesehen werden. Das ist leider die Realität. Die Hemmschwelle ist geringer und die kriminelle Energie des Täters ist demnah auch nicht als so intensiv einzustufen.


    Ich denke aber persönlich, dass Urteile dieser Art in der Zukunft weniger werden werden, weil diese Toleranz auch in der Jurisprudenz immer weniger Würdigug findet.


    MfG


    Horst

  • Meinst du, Benjes?
    Ich glaube, die allgemeine Kommunikation wird sich (noch mehr) auf das Internet, also die sozialen medien verlagern. ich glaube nicht, dass die leute weniger sudern werden, sondern die Dimensionen mindestens gleich bleiben, allerdings wieder zu Pseudonymen zurückgekehrt wird und es vermutlich Anbieter geben wird, die vollständige Anonymität beim "Posten" versprechen (und vielleicht auch abliefern).
    Gemeckert wird immer werden und es wird immer welche geben, die über das Ziel hinausschießen.

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