Nabend!
"Beleidigt ein Beschäftigter in Facebook seine Vorgesetzten
mittels Emoticons, rechtfertigt das nicht in jedem Fall eine Kündigung.
Der Arbeitgeber muss immer erst prüfen, ob eine Abmahnung als milderes
Mittel geeignet wäre. Dabei ist zu berücksichtigen, dass man in sozialen
Netzwerke deutlich heftiger »vom Leder zieht«, als im direkten
Gespräch. So das LAG Baden-Württemberg im Falle eines Arbeitnehmers, der
seine Vorgesetzten als »fettes Schwein« und »Bärenkopf« bezeichnet
hatte."
http://www.bund-verlag.de/blog…cebook-mittels-emoticons/
Grüße,
Jörn