Anreise am ersten Seminartag oder am Vortag

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  • Hallo zusammen,


    kann ich im Rahmen eines Seminars bei langer Anfahrt die Bezahlung einer zusätzlichen Übernachtung mit Anreise am Vortag einfordern?

    Ich bin trotz ausgedehnter Suche hier im Forum und bei Google nicht wirklich schlau geworden.


    Ich soll im Rahmen meiner Tätigkeit als Betriebsrat an einem mehrtägigen Seminar teilnehmen. Den genauen Zeitraum hat unser AG aus einer Auswahl an Terminen selber aussuchen können.
    Unser AG ist der Meinung, daß wenn er vor einer Tagung o.Ä. keine Übernachtung braucht (er fährt immer am selben Tag - behauptet er zumindest), uns eine solche auch nicht zustünde. Wir sind also bisher zu unseren Seminaren immer am Morgen des ersten Seminartags angereist, die Entfernungen und Verbindungen zum Seminarort haben das meist zugelassen (obwohl ich auch schon selber eine Extra-Übernachtung bezahlt habe).
    Die Anfahrtszeit zum Seminarort betrüge jedoch diesmal mit dem Auto lt. Googles Tourenplaner bei morgendlicher Anfahrt je nach Verkehr zwischen 4:00h und 5:10h. Wenn ich um 8:00 Uhr im Hotel einchecken möchte um mich vor dem Seminar noch frisch machen zu können, muss ich also spätestens gegen 3:00 Uhr losfahren, sprich um 02:00 aufstehen. Ist das wirklich zumutbar?


    Vielen Dank im Vorraus.

  • Hallo und herzlich Willkommen bei uns im Poko-Forum, B. Triebs-Rat!


    Der Fitting-Kommentar sagt zu der Problematik Folgendes:
    „Die vom AG zu tragenden Dienstreisekosten umfassen insb. die notwendigen Fahrtkosten sowie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und evtl. notwendiger zusätzlicher Auslagen." (Fitting-Kommentar zum BetrVG, § 40, RN 53).
    Ob die Anreise am ersten Seminartag als zumutbar angesehen werden kann, lässt sich so pauschal nicht sagen, sondern muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn du magst, dann rufe doch einmal bei meiner Kollegin Sybille Wasmund unter 0251-13501350 an. Die wird mit dir unter Berücksichtigung möglicher weiterer maßgeblicher Aspekte abwägen können, ob die Anreise als zumutbar einzustufen sein dürfte oder nicht.


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

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