Heilungschancen bei fehlerhafter Unterrichtung

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    "Plant der Arbeitgeber die Durchführung einer Massenentlassung, treffen ihn nach § 17 KSchG Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit sowie Unterrichtungspflichten gegenüber dem zuständigen Betriebsrat. Die ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats ist von großer praktischer Bedeutung, da Fehler bei der Unterrichtung grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige und damit auch der auszusprechenden Kündigungen führen. Unter gewissen Umständen können Fehler bei der Betriebsratsunterrichtung allerdings geheilt werden, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung (9. Juni 2016 – 6 AZR 405/15) entschieden hat."
    http://www.humanresourcesmanag…sunterrichtung-1513624788


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

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