Verehrte Foristinnen und Foristen,
auch wenn -aus überaus verständlichen Gründen- der Kündigung einer Betriebsrätin oder eines Betriebsrates hohe Hürden zuvorstehen, war ich doch ein wenig überrascht, dass das Arbeitsgerichts Düsseldorf die Selbstgenehmigung eines Urlaubes nicht zu den berechtigenden Gründen gezählt hat:
http://www.aachener-zeitung.de…g-1.1391386#plx1268232089
Freundliche Grüße,
F.Celeste