Liebe Kolleginnen und Kolegen!
"Das Bundesarbeitsgericht hat am 9. Dezember 2015 (10 AZR 423/14) entschieden, dass ein Zuschlag in Höhe von 30 Prozent auf den Bruttostundenlohn regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Dauernachtarbeit darstellt. Wirtschaftliche Erwägungen der Arbeitgeberin wirken sich auf die Höhe des Zuschlags nicht mindernd aus."
http://www.humanresourcesmanag….humanresourcesmanager.de
Freundliche Grüße,
F.Celeste