Interne Veröffentlichung der BR - Schulungskosten

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  • Hallo zusammen,
    Ich bin ganz neu hier im Forum und hoffe, das ich meine Frage hier an die richtige Stelle bringe.


    Bei uns an der Arbeit ist es üblich, das die Schulungen/Fortbildungen der Arbeitnehmer in einem Gremium genehmigt wird. Davon gibt es dann eine Liste, die jeder Mitarbeiter einsehen kann. (Wegen der Transparenz.) In diesem Jahr sind darin auch die Schulungen der BR - Mitglieder aufgeführt, die wir bisher "angemeldet" haben für 2016. Das ist ja noch nicht dramatisch. Die Kollegen sollen ja auch wissen, welche Schulung ich z.B. mache um sie gut vertreten zu können. Jedoch hat unser Chef auch eine Budget - Matrix dazu veröfentlicht. Also mit Soll- und Ist - Budget. Das finden wir als Gremium nicht gut. Dabei geht es uns nicht darum, das unsere Kollegen nicht sehen dürfen, was die BR Arbeit kostet. Unser Chef hat beim BR ein Soll - Budget angegeben, das nur 1/3 des Budgets ist, was wir in Anspruch nehmen wollen. (Als bisherige Planung.) Wir sehen das momentan als Unruhestifterei. (Dies hat damit zu tun, das nicht alle Mitarbeiter alle eingereichten Schulungen genehmigt bekommen haben, da das festgelegte Jahresbudget ausgereizt ist. Wenn Mitarbeiter sehen, das sie ihre Schulung für ihre Abteilung nicht bekommen haben, aber der BR "sein Budget" um ein vielfaches Überschritten hat, führt dies ja zu Unmut...) Meine Fragen sind jetzt dazu:


    1. Darf der AG dem BR ein Budget für Schulungen geben? (Ich bin der Meinung: nein. Weiß aber nicht mit welchem Paragrafen ich da argumentieren kann.)


    2. Darf der AG den BR überhaupt mit in den Budgettopf für die Schulungen werfen? Unser Vorsitzender sagt immer, das wir als BR eigentlich "on the top" sind...


    3. Kann mir jemand weiter helfen, wie wir argumentieren können, das der AG "gezwungen" wird den BR aus dieser Budget - Matrix rauszunehmen?


    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da wenigstens ein bisschen weiterhelfen könntet. :S Ich bin noch recht neu im BR und insgesamt besteht unser Gremium fast nur aus Neulingen. Da fehlt uns leider noch ein bisschen, oder auch ein bisschen mehr Erfahrung...


    Vielen Dank schon mal!


    Euer Frischling :)

  • Hallo Frischling,


    zu Nr. 1+2 habe ich folgendes gefunden:



    § 37 Abs. 6 BetrVG



    Vermittlung von für die Betriebsratsarbeit erforderlichen
    Kenntnissen.



    Eine Anerkennung nach § 37 Abs. 7 BetrVG ist nicht
    notwendig.



    Umfang: je nach Erforderlichkeit



    Anspruch des Betriebsrats als Gremium



    Arbeitgeber muss die gesamten Kosten tragen, § 40
    BetrVG



    Freistellungsanspruch nach dem Lohnausfallprinzip



    Betriebsrat beschließt über: Veranstaltung, Inhalt,
    Teilnehmer, zeitliche Lage


    zu Nr. 3 möcht ich Dir sagen, ich finde es nicht gut, dass das Budget für die BR-Weiterbildungen offen gelegt wird.
    Denn wie oben steht je nach erfordernis können auch mal mehr Schulungen erforderlich sein, das kann man mit den normalen Mitarbeitern nicht vergleichen.
    Und die wollen doch von Euch bestens vertretten werden, als müsst Ihr auch was wissen.


    Gruß
    Gerhard
    :)

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