Bewerber vor der Beschlussfassung zu einer Einstellung Kontakt aufnehmen?

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  • Liebe BR Kollegin/Kolleg,
    Unser BR wollte einige Kandidaten zu eine frei gewordene Stelle etwas fragen, und haben die Person angerufen... wir wollten nämlich wissen ob diese Person den Vertrag schon unterschrieben hatte oder nicht.
    Darf überhaupt der BR ein Bewerber vor der Beschlussfassung zu einer Einstellung Kontakt aufnehmen? oder war das ein Fehler?


    Danke in Voraus!

  • Also....


    Ich muss zugeben dass ich bei dieser Frage erhebliche Bauchschmerzen bekomme. In der Tat gibt es nirgendwo ein explizites Verbot, auf der anderen Seite muss die BR-Arbeit erforderlich sein, die Erforderlichkeit ist wiederum nicht das, was objektiv erforderlich war, sondern das, was der BR für erforderlich halten durfte. Wir bewegen uns hier also in einem gewaltigen Graubereich.


    Nich folgen kann ich der Darstellung, nur damit könne der BR kontrollieren, ob sich der Arbeitgeber gesetzmäßig im Sinne des § 99 verhält. Zum Einen ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt bereits vor Zustimmung des Betriebsrates Arbeitsverträge zu schließen, er ist dann aber mangels Zustimmung des Betriebsrates daran gehindert, den AN auch tatsächlich in den Betrieb einzugliedern. Kurz: Er muss den AN bezahlen, darf aber seine Arbeitskraft nicht entgegennehmen.
    Auch ist die Kontrolle der Gesetzestreue des Arbeitgebers keine Aufgabe des BR. Im § 80 (1) BetrVG ist dies eingeschränkt auf die "zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze". Selbst wenn man es als einen Gesetzesverstoß ansieht wenn der AG einen Arbeitsvertrag bereits vor Zustimmung des BR unterzeichnet, ist dies dann ein Gesetz welches "zu Gunsten der Arbeitnehmer" gilt?


    Ich würde mich als Bewerber übrigens sehr wundern, wenn sich der BR bei mir vorab meldet um zu fragen, ob der Arbeitsgeber den Vertrag schon unterzeichnet hat. Der Schaden den der BR hier anrichtet kann größer sein als der Nutzen.


    Letztendlich, wenn man der Argumentation des Teilnehmers Ulrich Hörl folgt, so sollte der BR dann vor allem fragen, ob der Kandidat vorhat, den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung zu stören. Und da der Bewerber selbst bei dieser Frage möglicherweise befangen ist, oder dies für eine Frage des BR hält die unzulässig sei und deshalb auch unwahr beantwortet werden dürfe, sollte man bei den Nachbarn auch gleich noch anrufen und fragen. Die wissen oft viel mehr.


    Kurz: Ich halte das für ein absolutes NoGo!

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