Guten Morgen verehrtes Forum!
Das neue Jahr hat für viele Erwerbstätige mit einer staatlich angeordneten Erhöhung des Stundenlohnsatzes begonnen. So weit, so begrüßenswert. Aber wie steht es um Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste?
Für die Arbeitsbereitschaft bzw. den Bereitschaftsdienst beim Pflegedienst hat dies nun das BAG entschieden (Unsere Urteilsauswertung lesen Sie hier) und §1 Abs. 2 MiLoG ist hier recht eindeutig, schweigt jedoch zur sogenannten Rufbereitschaft. Uns würde nun interessieren, wie dies in Ihren Betrieben gehandhabt wird. Hat sich etwas mit dem Inkrafttreten des MiLoG getan? Wie wurde es bisher geregelt? Gibt es Arbeitgeber, die auch vor der Reform bereits Vorbildcharakter bewiesen haben?
Wir sind sehr an Ihren Erfahrungen und Meinungen interessiert!
Freundliche Grüße,
F.Celeste