Hallo,
das BAG hat sich zur Frage geäußert, inwieweit durch bloßes Zuwarten Mobbingansprüche verwirkbar sind: http://www.arbeit-und-arbeitsr…ld-bei-mobbing/2014/12/12
MfG
Horst
Hallo,
das BAG hat sich zur Frage geäußert, inwieweit durch bloßes Zuwarten Mobbingansprüche verwirkbar sind: http://www.arbeit-und-arbeitsr…ld-bei-mobbing/2014/12/12
MfG
Horst
Hallo,
eigentlich auch richtig, das nicht grenzenlos zuzulassen. Irgendwo/wann muss es dann ja mal anfangen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten kann man die Verwirkung ganz abschaffen.
Gruß
Lorenz
Das Urteil des LAG liefe ja auch auf eine reichlich zynische Konsequenz hinaus. Naja...
Hallo,
ja, dem wäre dann wohl so gewesen.,
Gruß
Lorenz
Hallo,
für Unternehmen oder auch den BR ist das auch sicherer. Man erreicht ja auch schnell Situationen in denen das ganze beweistechnisch gar nicht mehr ausreichend aufgearbeitet werden kann.
MfG
Horst
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