Verschwiegenheitspflicht

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  • Hallo zusammen, bei uns ist eine Frage zum Thema Geheimhaltung/Verschwiegenheit aufgetaucht. Ich habe versucht im § 79 eine Antwort zu bekommen aber sicher bin ich mir nicht.
    Der "Fall": Eine Kollegin hat die stellvertretende Bereichsleitung von der Geschäftsleitung erhalten. Ein Br Mitglied hat darauf mit dem entsprechenden Bereichsleiter darüber gesprochen. Es wurde nicht über Zulagen etc. gesprochen. Darf ein BR Mitglied dies oder unterliegt alleine diese Info bereits der Verschwiegenheit?


    vielen Dank schon jetzt für eure Einschätzungen


    viele Grüße :)

  • Hallo Habels,


    . Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist nur verbindlich, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine bestimmte Angelegenheit als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu betrachten und darüber Stillschweigen zu bewahren ist. Ist das bei Euch der Fall ?


    MfG


    Horst

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