§43 BetrVG 1/4-jährliche Betriebsversammlung

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  • Hallo zusammen,
    Ich hätte mal Fragen zur Betriebsversammlung:
    Ist das laut §43 Abs. 1 BetrVG; Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen,
    eine Kann- oder eine Soll - Bestimmung? Oder reicht es 1/2-jährlich?
    Wenn es eine Soll-Bestimmung ist, gibt es darüber Urteile?
    Danke im voraus
    Martin

  • Hallo YOKOMB09,


    das ist eine Soll - Vorschrift. Eine Extensivierung auf ein Halbjahr ist unzulässig. Die Versammlung hat grundsätzlich während der Arbeitszeit stattzufinden. Wann genau das passieren soll, das darf der BR nach pflichtgemäßem Ermessen selber bestimmen. Das soll auf " gut deutsch" heißen: Er kann den Termin frei bestimmen; wenn aber klar ist, dass in dieser Zeit immer im Betrieb Not am Manne ist, dann muss man auch mal auf den Arbeitgeber Rücksicht nehmen. Das entscheiden also die betrieblichen Gegebenheiten - daher auch diese schwammige Formulierung. Das wisst Ihr selber eh viel besser als der Gesetzgeber . Das weiß er auch und von daher mischt er sich da auch gar nicht ein. ;)



    Gruß,


    Lorenz

  • Der BR ist nach dem Gesetz verpflichtet eine Betriebsversammlung pro Quartal abzuhalten.
    In der Praxis kommt es aber wohl auch verschiedentlich vor, dass Betriebe weniger Betriebsversammlungen machen. Dann sollte man aber nicht gleichzeitig mit der Gewerkschaft auf dem Kriegspfad sein, sonst kann es einem wie dem Kärcher Betriebsrat gehen, den die Gewerkschaft wegen beharrlich weniger Betriebsversammlungen des Amtes entheben ließ.

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