Hallo zusammen,
Ich hätte mal Fragen zur Betriebsversammlung:
Ist das laut §43 Abs. 1 BetrVG; Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen,
eine Kann- oder eine Soll - Bestimmung? Oder reicht es 1/2-jährlich?
Wenn es eine Soll-Bestimmung ist, gibt es darüber Urteile?
Danke im voraus
Martin
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