Hallo,
in einem Betrieb mit 701-1000 Mitarbeitern(ohne Betriebsrat) kandidiert Person A per eMail zum Betriebsrat.
Das Aufhängen von Werbeschreiben auf dem Schwarzen Brett, damit die Mitarbeiter ohne eMail Zugang auch informiert werden,
wurde vom Abteilungsleiter untersagt. Dazu wurde die Person A mit sofortiger Wirkung beurlaubt.
was meint ihr? Dürfen die so was?