Strom für eigene Geräte bei der Arbeit zahlen

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  • Das sehe ich nicht so (von den einschlägig bekannten Unternehmen abgesehen). Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Privatwirtschaft und Öffentlicher Hand ist, dass die öffentliche Hand in ihrer Freiheit, Vergünstigungen zu gewähren gegenüber der Privatwirtschaft erheblich eingeschränkt ist. Es erscheint mir fraglich, ob die öffentliche Hand überhaupt befugt wäre, ihren Mitarbeitern kostenfrei Privatstrom zu gewähren. Zumindest was die Energiepauschale für Kühlschränke (ich finde es sowieso schon erstaunlich, dass Arbeitnehmer einen Kühlschrank mitbringen dürfen) angeht, erscheint diese insbesondere in Anbetracht, dass es sich dabei seltener um moderne energieffiziente Geräte handelt, durchaus angemessen (http://www.stromverbrauchinfo.…brauch-kuehlschraenke.php)..


    In der Privatwirtschaft sieht das dann schon wieder ganz anders aus, insbesondere der Verwaltungsaufwand dürfte dieses Modell weniger interessant machen.


    Für die AN hat die Energiekostenpauschale meines Erachtens sogar einen nicht zu unterschätzenden Nutzeffekt. Sollte mal eine dieser privaten Kaffeemaschinen des Nächtens zu schwelen anfangen und in Folge dessen das ganze Rathaus in Schutt und Asche fallen, wird die Haftungssituation des Arbeitnehmers hierfür erheblich komfortabler sein, weil das Gerät ja mit ausdrücklicher Billigung des Arbeitgebers betrieben wurde.

  • Hallo,


    interessant finde ich die versicherungsrechtliche Komponente. Da ist einiges dran.


    Ansonsten denke ich, dass es versucht werden wird, wenngleich viele Unternehmen aufgrund von Fachkräftemangel sich dies noch einmal gehörigst überlegen werden.


    Viele Grüße,


    Sascha

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