Amtszeitbeginn des neuen Betriebsrates

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  • Hallo,
    ich bin etwas unschlüssig über den Beginn der Amtszeit unseres neu gewählten Betriebsrates.
    Gemäß §13 Abs. 2 des BetrVG hätten wir neu wählen müssen, da wir nur noch 8 Mitglieder im BR waren statt der geforderten 9.
    Nun steht in §21 BetrVG: In den Fällen des §13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrates.


    Gewählt wurde bei uns am 16.04.2014, aufgrund der schriftlichen (!) Benachrichtigung der Gewählten und der Absagemöglichkeiten der Gewählten nach Zugang der schriftlichen Benachrichtigung wird vom Wahlvorstand das Ergebnis nach einer WV-Sitzung am 28.04.2014 gemäß §18 WO am 28.04.2014 auch offiziell verkündet und ausgehangen.
    Wann beginnt jetzt die Amtszeit des neuen Betriebsrates:
    - Direkt nach dem Aushang (erfolgt so um 11:00 Uhr) ab 11:00 Uhr
    - am nächsten Tag
    Dies ist insofern von Interesse, da am 28.04.2014 nachmittags die konstituierende Sitzung des Betriebsrates stattfindet. Ist der BR zu diesem Zeitpunkt schon im Amt oder beginnt die Amtszeit erst am nächsten Tag?
    Vielen Dank für Eure Antworten.

  • Die Amtszeit endet mit dem Zeitpunkt zu dem das Wahlergebnis veröffentlicht wird.


    Wobei ich in Eurem falle denke, dass die Amtszeit des alten BR ganz normal vier Jahre geht. Ihr habt ja innerhalb des regulären Wahlzeitraumes gewählt. Der 13 (2) behandelt Wahlen außerhalb des regelmäßigen Zeitraumes.

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