Hallo,
der BGH gibt Schwarzarbeit keine. Es ist nicht nur für den Arbeitgeber unattraktiv, wenn er auffliegt, sondern auch für den Arbeitnehmer. Dieser hat keinen Anspruch aus Lohnzahlung.
http://www.focus.de/finanzen/s…bezahlung_id_3762154.html
Viele Grüße,
Sascha